Ist es verboten sich in der ubahn ein runter zu holen? und könntet ihr euch vorstellen so etwas zu machen?

10 Antworten

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Ist es verboten sich in der ubahn ein runter zu holen? 

Da Gesetze bedingt sind, kann man durchaus straffreie Lücken ausnutzen. In den allermeisten Fällen lässt sich aber eine solche Masturbation unter § 183 StGB oder § 183a StGB subsumieren.

und könntet ihr euch vorstellen so etwas zu machen?

Nein.

Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind nicht von vornherein verboten und wo kein Kläger, da kein Richter.

Einige Grenzen sollten jedoch bedacht werden.

Die Schwelle zur Strafbarkeit wird z.B. dann überschritten, wenn du es gezielt darauf anlegst, von anderen Personen wahrgenommen zu werden und bei diesen ein Ärgernis hervorrufst.

Selbst eine Handlung in der eigenen Wohnung kann „öffentlich“ sein, wenn sie am offenen Fenster oder der breiten Glasfront stattfindet und von anderen eingesehen werden kann. 

Dagegen kann es sich auch im öffentlichen Raum (auf der Straße, in einem Park, am Strand…) um keine öffentliche Handlung handeln, wenn man ein Mindestmaß an Vorkehrungen trifft, damit Dritte die Handlungen nicht oder nur unter besonderen Bemühungen wahrnehmen.

Der Straftatbestand schützt das Opfer vor ungewollter Konfrontation mit sexuellen Handlungen und damit dessen Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. 

Letztlich muss mindestens eine Person die sexuelle Handlung wahrgenommen und als ein Ärgernis empfunden haben. Die Handlung muss bei dieser Person negative Gefühle auslösen. Hierunter fallen etwa Scham, Abscheu, Ekel, Entsetzen oder Schrecken. Verspürt die Person hingegen Neugier, Belustigung oder lediglich Verwunderung, liegt keine Belästigung vor. 

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Du wirst zumindest Probleme bekommen,. falls Du dabei erwischt wirst.

In der "Öffentlichkeit" wird es immer zu einem Problem, wenn Du dabei erwischt wirst. Dabei ist es vollkommen gleichgültig ob auf der Straße oder in einem Zug usw..

Ergänzung:

O.K. Du hast von der U-Bahn gesprochen. Wird aber gleich sein.

Oje, voll festgefahrene Meinungen hier wieder!

Wer will untersagen, wenn ich allein oder mit Freundin SB oder Sex praktiziere und es keiner mitbekommt? Niemand, da es per se nicht strafbar ist!

Angenommen ich habe mit meiner Freundin in der U-Bahn GV und niemand der Anwesenden stört sich daran, passiert auch nichts!

Der Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisse muß erst erfüllt werden, solange er das nicht ist, ist SB oder Sex in der U-Bahn selbstverständlich nicht strafbar.

Woher ich das weiß:Recherche