Ist es strafbar sich bei einer Begutachtung für die Pflegestufe sich kranker darzustellen als man eigentlich ist?

5 Antworten

das nennt sich Leistungsmissbrauch

Wer absichtlich falsche bzw. unvollständige Angaben macht oder Änderungen nicht bzw. nicht unverzüglich mitteilt und dadurch Leistungen erhält, die ihm nicht zustehen, macht sich wegen Betrugs durch Erschleichen von Sozialleistungen strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bzw. bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 263 StGB).

Krankenkassen sind da sehr empflindlich. Es soll schon vorgekommen sein, dass "Pflegedienste" in betrügerischer Absicht den Pflegebedürftigen ein bestimmtes Verhalten bei der Begutachtung eingebleut haben, damit Leistungen abgerechnet werden konnten, die tatsächlich nicht erbracht wurden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

Normalerweise ist Pflegegrad 1 eher was für Demente und so... Einfache Gehbehinderung bringt da nicht sooo viel.

Ja das stellt unter Umständen einen Betrug dar.

Ich würde es als Betrug bezeichnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.