Ist es schlimm und strafbar mit 16 mit einer 13-jährigen zu schlafen?

20 Antworten

Vor dem 14. Geburtstag gelten Personen in Deutschland als Kinder, sind damit noch nicht strafmündig und unter besonderen Schutz des Gesetzes gestellt. Daher können unter 14-jährige auch nicht strafrechtlich belangt werden, wenn sie z.B. einen Diebstahl begehen, Körperverletzung begehen oder eben Sex haben. Dies ist dann allerdings kein Freifahrtsschein, denn wer allzu sehr über die Strenge schlägt, bekommt ggf. Besuch vom Jugendamt und die Eltern entsprechend Ärger. 

Zwei unter 14-jährige, die miteinander Sex haben, können daher strafrechtlich nicht belangt werden. 

Ist einer der Sexpartner allerdings noch Kind und der Partner mindestens 14, dann sieht der Gesetzgeber sexuelle Handlungen aller Art (also auch schon einen Zungenkuss) als "Sexueller Missbrauch von Kindern". Dabei spielt es KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden war oder den Sex gar initiiert hat! Auch die Eltern können es nicht wirksam "genehmigen" - im Gegenteil: Durch Förderung oder Duldung des "Missbrauchs" können sie selbst Ärger bekommen. Spätestens wenn ein Kind schwanger geworden ist, lässt sich da nichts mehr "unter den Teppich kehren". 

In Deutschland gilt, dass Jugendliche ab 14 Jahren mit jedem Sex haben dürfen - egal wie alt - solange weder Zwang ausgeübt wird, noch Geld fließt oder ein Abhängigkeitsverhältnis (Lehrer/Schüler, Chef/Angestellter usw.) ausgenutzt wird. 

Ist die Jugendliche unter 16 und der ältere Partner über 21 KÖNNTEN die Eltern des/der Jugendlichen ihn dann anzeigen, wenn er die (durch einen Gutachter zu belegende) fehlende Reife des Jugendlichen ausgenutzt hat. Ab 16 gibt es dann keine Altersgrenzen mehr. 

Damit dürfte eine 14-jährige theoretisch also auch mit einem 60-jährigen Sex haben, ohne dass sich die Staatsanwaltschaft dafür automatisch interessiert.

Eltern haben allerdings ein Umgangsbestimmungsrecht - d.h. sie könnten einem unter-18-jährigen verbieten sich mit dem Freund/der Freundin zu treffen - was aber seit Jahrhunderten Liebende nicht davon abhält es heimlich zu tun... . 

Seid nett aufeinander! 

R. Fahren 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

Libertinaer  13.08.2016, 16:05

Und was hat die, immer noch falsche, (Standard-Copy'n'Paste-)Antwort mit der Frage zu tun?

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RFahren  13.08.2016, 18:34

Das mache ich nur um DICH zu ärgern - und soooo falsch ist sie ja nicht... ;-)

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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joneszehnle  20.03.2020, 17:31

Wie sieht es aus wenn ein 15-jähriger mit einer 13-jährigen geschlafen hat und sie ihm gesagt hat sie sei 15 und es in beider Einverständnis geschehen ist?

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RFahren  20.03.2020, 19:00
@joneszehnle

Das wird durchaus als "mildernde Umstände" gewertet und kann sogar zu einem Freispruch führen - aber wie sagt man doch so schön "Auf Hoher See und vor Gericht ist alles möglich...".

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Strafbar? Klar: "Einfacher sexueller Missbrauch von Kindern". Mindeststrafe: 6 Monate Gefängnis.

Aber: Selbst "schwerer sexueller Missbrauch von Kindern" (mind. 1 Jahr) bedeutet praktisch bei geständigen Ersttätern, natürlich Freiwilligkeit und keine Schwangerschaft vorausgesetzt, dass die Strafe üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt wird.

Außerdem gilt mit 16 noch das Jugendstrafrecht, das andere (mildere) Strafen hat.

Da würde so eine Tat praktisch vor Gericht auf ein "paar" Stunden gemeinnützige Arbeit als Strafe hinauslaufen (das können dann allerdings auch 100 Stunden sein).

Schlimm? IMHO nein. Bei unseren deutschsprachigen Nachbarn, also Österreich und Schweiz, ist die Kombi 16 & 13 denn auch legal. Aber die deutschen Kinder sind ja auch deutlich schutzbedürftiger als die Kinder in A & CH ...

... oder die Politiker sind einfach dümmer.

Such dir eines von beiden aus. ^^

Ja, im Prinzip strafbar für den 16jährigen! Wenn es im gegenseitigem Einvernehmen geschieht und an Verhütung gedacht wird sollte man allerdings annehmen, dass dort, wo kein Kläger ist auch kein Richter erscheint. Aber Flöhe husten gerne furchtbar laut! Und gerade Eltern von kleinen Mädchen reagieren auf so etwas (völlig zu Recht) oft sehr sensibel......

Ja, ist es. Lass es bleiben und warte bis er/sie 14 ist.

Ist sie unter 14 so ist das strafbar.