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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass bei einer Yacht solchen Wertes nicht "so mal schnell" ein Kaufvertrag geschlossen wurde, sondern dass neben dem eigentlichen Kaufvertrag noch diverse andere Vereinbarungen abgeschlossen werden, die beispielsweise die Wartung des Schiffes ebenso beinhalten wie eine Schulung der Schiffsbesatzung bzw. eine Verpflichtung, dass die Schiffsbesatzung bestimmte Qualitätskriterien zu erfüllen hat um einen störungsfreien Betrieb des Schiffes zu gewährleisten und dass auch bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zum gefahrlosen Betrieb des Schiffes eingehalten und vor allem auch dokumentiert werden.

Da sitzen sicher im Hintergrund ebenso hochqualifizierte Techniker dahinter wie auch ein hochqulifiziertes juristisches Personal.

ein Klage erscheint mir unter diesen Gesichtspunkten schon fast selbstverständlich, allein um schon im Vorfeld andere Ansprüche abzuwehren.

Die Tragik des Versterbens der Bootsleute und Eigner spielt da nur eine untergeordnete Rolle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

Der Unfall hat sich herumgesprochen, nun ziehen einige Auftraggeber ihre Aufträge wieder zurück, da diese scheinbar kein Schiff haben wollen, was aus einer Werft kommt, die stark Unfallbehaftet ist.
Der Rückzug der Auftraggeber bedeutet natürlich einen finanziellen Schaden, und darum geht es.

Natürlich kann dich die AG dann verklagen, aber ob die damit auch durchkommen ist fraglich. Eventuell war es weder der Frau ihre Schuld, dass das Boot untergegangen ist, noch dass die Meldung irgendwie öffentlich wurde.

An sich ist das ja auch eine AG, und man kann da schon eine art Kule im Kurs sehen, zumindest um den 5. September, vermutlich war da auch der Unfall.

Da ja noch nicht klar ist, wer am Untergang der Jacht schuld ist, kann man noch nichts dazu sagen.

Wenn die Witwe schuld schuld sein sollte, dann ist die Klage gerechtfertigt. Wenn nicht dann nicht!

Die Klage entbehrt jeder Grundlage. Kaeufer sind sicher nicht fuer das Image eines Herstellers verantwortbar zu machen. Die Opfer haben schon genug Schaden und werden wie Verbrecher behandelt.

ja, das ist die übliche vorgehensweise.

man kann doch problemlos tote verklagen.

auch autohersteller verklagen halter und fahrer von autos, die sich erdreistet haben, ihre schönen produkte zu schrott gefahren zu haben.