Ist es möglich wieder "ledig" zu sein?
Hallo ,
Ich habe eine Frage: Also normalerweiße nachdem man sich scheiden lässt , ist man ja "geschieden" und gibt es da evtl. Ausnahmen die man über den Rechtsanwalt veranlassen kann, damit man wieder"ledig" angeben darf ?
5 Antworten
Naja, es gibt ja auch Umstände, unter denen eine Ehe annulliert wird und nicht geschieden. Dann ist man vermutlich weiterhin “ledig“. Aber diese Umstände dürften in den seltensten Fällen vorliegen. Deshalb sieht es schlecht aus.
Näääää... das wird nix. Höchstens, wenn sich erst jetzt herausstellen sollte, dass du einen Bigamisten geheiratet hast. 😬
- Wird die Ehe aufgelöst, kommen drei Tatbestände in Betracht:
- Auflösung durch Ehescheidung
- Auflösung durch Tod eines Ehegatten
- Auflösung durch Aufhebung – Eheannullierung
- Eine Eheannullierung ist möglich, wenn bereits die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt wurden. Gründe, um die Ehe annullieren zu lassen:
- Eheverbot unter Blutsverwandten
- Eheverbot für Personen, die durch Adoption miteinander verwandt sind
- Eingehung einer Scheinehe
- Doppelehe (Bigamie)
- Geschäftsunfähigkeit eines Ehegatten
- Willensmängel beim Entschluss, sich zu verheiraten
- Wenn Sie Ihre Ehe annullieren möchten, können Sie die Scheidung einreichen oder die Aufhebung der Ehe beantragen. Welcher Weg besser ist, hängt von Ihrer Situation ab. Möchten Sie vor Ablauf des Trennungsjahres eine Klärung erreichen, ist die Aufhebungsverfahren die bessere Option. Ist der Aufhebungsgrund zweifelhaft oder nur schwierig beweisbar, ist das Scheidungsverfahren zielführender.
- Mit der Auflösung Ihrer Ehe entsteht ein nacheheliches Rechtsverhältnis. Es ist dem der Scheidung vergleichbar. Sie müssen, wenn Sie Ihre Ehe annullieren lassen, Konsequenzen hinsichtlich Unterhalt, Zugewinnausgleich, gemeinsamen Kindern, Hausrat, gemeinsamen Immobilien, Erbrecht und Verfahrenskosten berücksichtigen.
https://www.scheidung.de/ehe-annullieren.html
Also, ab zum Anwalt...
Kultureller Hintergrund wird aber zuwenig sein...
- Willensmängel beim Entschluss, sich zu verheiraten
ist nich dassselbe wie gezwungen weerden oder? Wenn man sagen würde kultureller Hintegrund, keine wusste etwas vom Heiraten und Frau oder Mann war sich nicht sicher? Zählt das auch?
Naja, man muss das beweisen.... ich denke, das wäre möglich bei Kinderehen...
aber wenn beide Erwachsen sind.... wurde die Ehe in Deutschland geschlossen?
Ich könnte mir vorstellen, dass das ein Grund wäre. Du solltest dich da wirklich mal an einen Fachanwalt wenden.
Was könnte man da evtl. machen
Einzige Möglichkeit: zum Fachmann, nicht hier fragen
Nach einer Scheidung nicht. Nur wenn die Ehe annulliert wird, also rückwirkend nie bestanden hat, ist so etwas denkbar.
Und gibt es ausnahmen dass man die Ehe nach 2 Jahren annulieren kann? :(
Nein, Du giltst nach dem Personenstandsgesetz so lange als geschieden, bis Du erneut geheiratet hast. Läßt Du Dich dann wieder scheiden heißt es nicht doppelt geschieden sondern wie gehabt, geschieden.
Was noch bleibt wäre "verstorben" aber da hilft auch kein Anwalt normalerweise und man hat selbst nix davon.
naja, wenn man wie in manchen ländern gegenstände heiraten kann und den gegenstand dann vernichtet... dann wäre man verwittwert, "technisch gesehen"
Theoretisch - bloß hat die Sache doch einen Haken. Es handelt sich um Deutschland. Hier kannst du keine Gegenstände heiraten - nicht mal deinen Hamster.
Nur wenn die Ehe annuliert wurde. Das ist, als habe es sie nie gegeben. Geschieht äußerst selten.
Nach einer Scheidung bist und bleibst du geschieden.
Und gibt es ausnahmen dass man die Ehe nach 2 Jahren annulieren kann? :(
Eine geschiedene Ehe kann man im Nachhinein nicht annulieren. Warum ist dir das "ledig" so wichtig?
Noch verheiratet. Aus kultuerellen Hintergründen. Vll könnte man ja da evtl. etwas einleiten. Das da eine Ausnahme gemact wird.
Eine Scheinehe liegt nur vor, wenn beide Parteien sie gefaked haben. Möglicherweise wäre das sogar ein Grund für eine Annullierung, ich weiß aber nicht, ob eine Vorstrafe dich besser dastehen lässt, als eine Scheidung.
Das Eingehen einer Scheinehe ist nicht strafbar. Erst wenn wegen der Ehe ein Aufenthaltstitel beantragt wird und somit über den Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft getäuscht wird, kann eine Strafbarkeit gem. §95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Frage kommen. Strafbar macht sich dabei auch der deutsche Ehegatte, der die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber der Ausländerbehörde bestätigt.
Ja klar, beide. Aber mal ehrlich - gibt es noch andere Gründe für eine Scheinehe als der Erhalt eines dauerhaften Bleiberechtes? Mir fällt keiner ein.
Nachtrag: Eine solche Scheinehe kann natürlich auch nicht annuliert werden. :-)
Das klingt für mich mehr nach einer (wie du schon sagst, völlig legalen) Zweckehe.
Und gibt es ausnahmen dass man die Ehe nach 2 Jahren annulieren kann? :(