Ist es in Deutschland legal sich mit einem Luftgewehr zu verteidigen?
2 Antworten
Es ist in Deutschland legal sich bei Notwehr mit allen zu verteidigen was dazu führt, dass der Angriff abgebrochen oder beendet wird.
Ein "Luftgewehr" gehört natûrlich auch dazu, auch wenn es da mehr Sinn macht damit um sich zu schlagen, denn außer wütend macht normalerweise ein Treffer nichts( ca. 6 Joule sind schon nötig um nur die Haut zu durchschlagen ..)
War das die Frage?
Nein ..
Aber selbst da darf er dich damit verteidigen, oder bestreitet du das?
Geh bitte auf die Frage ein, er darf sich überall bei Notwehr damit verteidigen, bekommt nicht unbedingt mal eine Strafe wegen fehlenden Waffenschein .
Immer noch den selben unsinnigen peinlichen Namen?
Ich glaube wir beide sollten nicht diskutieren. Deine Belehrung über Walther und Luger kenne.
Egoisten haben immer recht....
Kein Grund mir zu schmeicheln!
Aber warum kommst du mit der falschen Behauptung mit einem Luftgewehr dürfte er sich in der Öffentlichkeit nur verteidigen, wenn er einen Waffenschein hætte?
Haben höhere Gerichte Unrecht und du weißt es besser oder warum diese falsche Behauptung?
Ok. Im Vordergrund war bei mir die Straffreiheit bei einer echten Notwehr. Diese wäre nur teilweise gegeben. Der Verstoß gegen das WaffG bliebe bestehen wenn das Luftgewehr im öffentlichen Raum geführt würde.
Der Verstoß gegen das WaffG bliebe bestehen wenn das Luftgewehr im öffentlichen Raum geführt würde.
Der BGH nimmt hier ebenfalls eine Notwehrlage an, welche sich auf das damit unmittelbar zusammentreffende Führen einer Schusswaffe erstreckt. Wenn also der Gebrauch der Waffe wegen Notwehr straflos bleibt, entfällt auch die Strafbarkeit wegen des Führens der Waffe, soweit es mit diesem Geschehen unmittelbar zusammenfällt.
Ein zeitlich vorgelagertes Vergehen gegen das Waffengesetz darf nur dann abgeurteilt werden, sofern es Verfahrensgegenstand geworden ist. Hier hätte diese Tat folglich nur durch eine Nachtragsanklage nach § 266 StPO in das Verfahren einbezogen werden können.
BGH, Beschluss vom 27.12.2011, Az.: 2 StR 380/11
Verstanden - oder lügt der Bundesgerichtshof?
Bei Notwehrberechtigung durchaus.
Macht jedoch keinen Sinn.
Wenn man das Luftgewehr am Lauf packt und dem Angreifer den Kolben über den Schädel zieht, ist es durchaus sinnvoll.
Da nehm ich aber lieber mein Teleobjektiv! "Satisfaction guaranteed!"
Nur in deiner Wohnung/Haus. In der Öffentlichkeit brauchst du einen Waffenschein.