Ist es gesetzlich möglich das eine Ehefrau ohne Scheidung wieder ihren alten Nachnamen annimmt?
Ist es gesetzlich möglich das eine Ehefrau ohne Scheidung wieder ihren alten Nachnamen annimmt?
5 Antworten
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Während des Bestehens der Ehe darf der Ehename (§ 1355 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) nur für beide Ehegatten gemeinsam und nur in gleicher Form geändert werden. Der von einem Ehegatten dem Ehenamen nach § 1355 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorangestellte Geburts- oder frühere Ehename oder vor dem 1. Juli 1976 dem Ehennamen angefügte Geburtsname wird durch die Änderung des Ehenamens nicht berührt....
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wenn Du eine plausible Erklärung für die gewünschte Namensänderung hast, sollte das möglich sein.
Auskünfte zur Namensänderung erteilt das zuständige Standesamt
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Meines Wissens kannst du das nicht machen. Die rechtlich eindeutige Antwort kann dir aber das Standesamt geben.
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Ja kannst du!:)
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ich denke mal schon das dass iw geht aber wie da bin ich überfragt