Ist es erlaubt, einen Arzt anzurufen, um ihm ein Produkt zu verkaufen, das für seine Praxis nützlich sein könnte?

6 Antworten

Bin eine Privatperson ...

Bist Du nicht, wenn Du an Ärzte was verkaufen willst.

Ansonsten: Du braucht im B2B eine mutmaßliche Einwilligung. Das ist (wie so oft) sehr schwammig formuliert von unseren obersten Juristen (BGH). In der Praxis heißt das, dass Du davon ausgehen konntest, dass der Angerufene zum aktuellen Zeitpunkt auch mit der Kontaktaufnahme per Telefon einverstanden war.

Ganz wichtig: Das Produkt oder die Dienstleistung muss für den Kunden von geschäftlichem Interesse sein. Und zwar ganz speziell für ihn. Du kannst also anrufen/e-mailen, wenn Du eine spezielle medizinische Einrichtung hast. Wenn Du Kaffeemaschinen verkaufst (die eine Arztpraxis natürlich auch brauchen kann), dann ginge das nicht.

Und: Ärzte und Architekten sind die schwierigste Zielgruppe. Mit Telefonakquise alleine kommst Du da nicht weit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kommst nicht einmal weiter als bis zur Sprechstundenhilfe. Kein Arzt kauft Dir etwas ab.


Agamemnon712  27.07.2024, 10:15

Wieder mal ein Hellseher :D

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SCUFFF 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 22:29

Ich habe nicht gefragt ob ich es verkauft kriege, sondern ob es erlaubt ist liebes.

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Velbert2  26.07.2024, 22:33
@SCUFFF

Wenn Du eine offizielle Erlaubnis zum Verkauf des Produktes in Arztpraxen hast, dann ja. Sonst wäre Dein Anruf sinnfrei.

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DerCaveman  27.07.2024, 02:03
@Velbert2

Was ist "eine offizielle Erlaubnis zum Verkauf eines Produktes in Arztpraxen" und wo kriegt man die her?

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"Ich habe gehört, dass bei Geschäftskunden (B2B) die Regelungen etwas weniger streng sind"

"Bin eine Privatperson und habe kein Unternehmen?"

Wenn Du als Privatperson auftrittst, ist dann auch kein B2B.

Und ohne gescheiten gewerblichen Hintergrund mit seriösen Referenzen wird dir eh keiner was abkaufen.


SCUFFF 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 22:39

Naja habe grade reachiert, was ist mit B2C?

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SCUFFF 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 22:36

Das war extrem Hilfreich, mehr wollte ich auch nicht wissen, Danke!

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Erlaubt ja, verkaufen wirst du aber nix. Hierfür wären erst zick Tests nötig, die du gar nicht finanzieren kannst


SCUFFF 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 22:35

Ist etwas digitales, aber Danke für deine Antwort.
(könnest du etwas genauer in das Thema reingehen wenn du dich da besser auskennst, also wo man es lesen kann, das es erlaubt ist)

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Stellwerk  26.07.2024, 22:35

Er sagt ja nichts über das Produkt. Vielleicht geht's ja nur um genoppte Bezüge für die Stühle im Wartezimmer. 😁

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Meiner Kenntnis nach grundsätzlich Ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.