Ist es erlaubt, einen Arzt anzurufen, um ihm ein Produkt zu verkaufen, das für seine Praxis nützlich sein könnte?
Hallo zusammen,
ich habe ein innovatives Produkt entwickelt, das speziell für Arztpraxen von großem Nutzen sein könnte. Nun frage ich mich, ob es rechtlich erlaubt ist, direkt bei Arztpraxen anzurufen, um sie über mein Produkt zu informieren und gegebenenfalls ein Meeting zu vereinbaren.
Ich habe gehört, dass bei Geschäftskunden (B2B) die Regelungen etwas weniger streng sind als bei Privatpersonen (B2C). Wenn eine mutmaßliche Einwilligung besteht, dass der Arzt oder die Praxis an meinem Angebot interessiert sein könnte, könnte ein Anruf zulässig sein. Dies gilt besonders, wenn mein Produkt oder meine Dienstleistung direkt relevant und nützlich für ihre Tätigkeit ist.
Kennt sich jemand mit den rechtlichen Bestimmungen aus und kann mir sagen, ob solche Anrufe zulässig sind? Worauf sollte ich dabei achten, um rechtliche Probleme zu vermeiden?
(Bin eine Privatperson und habe kein Unternehmen?
Danke im Voraus für eure Hilfe!
6 Antworten
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Bin eine Privatperson ...
Bist Du nicht, wenn Du an Ärzte was verkaufen willst.
Ansonsten: Du braucht im B2B eine mutmaßliche Einwilligung. Das ist (wie so oft) sehr schwammig formuliert von unseren obersten Juristen (BGH). In der Praxis heißt das, dass Du davon ausgehen konntest, dass der Angerufene zum aktuellen Zeitpunkt auch mit der Kontaktaufnahme per Telefon einverstanden war.
Ganz wichtig: Das Produkt oder die Dienstleistung muss für den Kunden von geschäftlichem Interesse sein. Und zwar ganz speziell für ihn. Du kannst also anrufen/e-mailen, wenn Du eine spezielle medizinische Einrichtung hast. Wenn Du Kaffeemaschinen verkaufst (die eine Arztpraxis natürlich auch brauchen kann), dann ginge das nicht.
Und: Ärzte und Architekten sind die schwierigste Zielgruppe. Mit Telefonakquise alleine kommst Du da nicht weit.
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Du kommst nicht einmal weiter als bis zur Sprechstundenhilfe. Kein Arzt kauft Dir etwas ab.
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Was ist "eine offizielle Erlaubnis zum Verkauf eines Produktes in Arztpraxen" und wo kriegt man die her?
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"Ich habe gehört, dass bei Geschäftskunden (B2B) die Regelungen etwas weniger streng sind"
"Bin eine Privatperson und habe kein Unternehmen?"
Wenn Du als Privatperson auftrittst, ist dann auch kein B2B.
Und ohne gescheiten gewerblichen Hintergrund mit seriösen Referenzen wird dir eh keiner was abkaufen.
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Das war extrem Hilfreich, mehr wollte ich auch nicht wissen, Danke!
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Erlaubt ja, verkaufen wirst du aber nix. Hierfür wären erst zick Tests nötig, die du gar nicht finanzieren kannst
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Ist etwas digitales, aber Danke für deine Antwort.
(könnest du etwas genauer in das Thema reingehen wenn du dich da besser auskennst, also wo man es lesen kann, das es erlaubt ist)
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Er sagt ja nichts über das Produkt. Vielleicht geht's ja nur um genoppte Bezüge für die Stühle im Wartezimmer. 😁
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Meiner Kenntnis nach grundsätzlich Ja.
Ich habe nicht gefragt ob ich es verkauft kriege, sondern ob es erlaubt ist liebes.