Ist es erlaubt das mein Vater mich zwingt jedes Wochenende bei ihm auszuhelfen?
Hallo, mein Name ist Alessio, bin 16 Jahre alt und das hier ist mein allererste Frage die ich auf dieser Plattform Stelle. Und es ist leider direkt etwas ernstes. Aber bevor ich über das genaue Problem aufkläre will ich das hier die hintergründe wissst.
Also mein Vater hat 2016 ein Restaurant gekauft das sich auch super verkauft und auch alles bestens ist. Und er fragte mich mal ob ich als Erwachsener im gastronomiebereich arbeiten will. Das wusste ich bis dato nicht und habe als ich 13 war ihm ein bisschen auszuhelfen im Restaurant. Leider aber musste ich jeden Freitag und Samstag opfern das ich dort helfen muss. Bis es mir dann zu viel war und ich angefangen habe dort nicht mehr hinzugehen und außerdem habe ich auch gelernt das der gastronomiebereich für mich leider nichts ist. Jetzt wo ich 16 bin bietet mir mein Vater die Möglichkeit an dort wieder auszuhelfen was gut ist weil er mir auch etwas Geld mir gibt doch ich muss wieder mein gesamtes Wochenende dafür opfern. Ich habe ihn dann gesagt dass ich jeden Freitag komme aber Samstag möchte ich meinen Wochenende genießen weil dort auch immer ein Freund zu mir kommt mit dem ich auch rausgehe. Doch mittlerweile zwingt der mich dazu jeden Freitag um Samstag zu kommen auch wenn ich nein sage.
Kann er mich dazu zwingen?
5 Antworten
Doch mittlerweile zwingt der mich dazu jeden Freitag um Samstag zu kommen auch wenn ich nein sage.
Kann er mich dazu zwingen?
Dazu sagt das BGB
Ein Kind, solange es dem elterlichen Haushalt angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, ist verpflichtet, den Eltern in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise zu Hause und im Betrieb Dienste zu leisten (§ 1619 BGB). Diese Verpflichtung endet nicht mit der Volljährigkeit.
Grundsätzlich bist du zur Mithilfe verpflichtet.
Es gibt ein Jugengschutzgesetze, die u. a. die Arbeitszeit einschränken und was zur WE-Arbeit sagen. Das oben zitierte BGB ist von 1900. Heute wird das anders ausgelegt und ich denke Dein Dad verlangt aivh rechtlich gesehen zu viel. Gute Ansprechpartner sind z. B. der Kinderschutzbund bei solchen Themen. Die können beraten und ggfs. auch ein gemeinsames Gespräch mit Deinem Dad moderieren
Dass in einem Familienbetrieb die ganze Familie mithilft, halte ich für normal.
Ich halte es für bedenklich, einerseits versorgt werden zu wollen, sich andererseits vor der Arbeit, die der Familienbetrieb mit sich bringt, drücken zu wollen.
Erstens wird nach der Rechtslage gefragt. Zweitens gibt der FS an freiwillig im Betrieb zu helfen. Ich sehe da kein sich drücken wollen. Es geht aus der Frage auch nicht hervor, wieviel der FS z.B. im Haushalt oder an sonstige Aufgaben übernimmt.
Nun, die Rechtslage ist eindeutig und wurde schon ausreichend benannt.
Wo ist die Rechtslage bitte eindeutig? Er muss helfen, ja. Das tut er. Ob es "seinen Kräften und seiner Lebensstellung" entspricht auch auch komplett den Samstag (zusätzlich zum "freiwilligen" Freitag) arbeiten zu müssen, würde ich im Jahr 2022 bezweifeln. Kinder müssen helfen, aber nicht "unbegrenzt" und es gibt parallel Jugendschutzgesetze.
Was angemessen ist, entscheidet am Ende ein Gericht. Jugendämter und Beratungsstellen haben da in der Regel dennoch Erfahrungswerte, welcher Umfang angemessen ist.
Woraus ergibt sich diese Pflicht? Also, ehrliches Interesse denn von einer Verpflichtung zur Mithilfe im Restaurant des Vaters habe ich noch nie gehört.
§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft. Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Nein, er darf dich nicht dazu zwingen.
Da sagt das BGB etwas anderes.
§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft. Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
"Seinen Kräften und seiner Lebenstellung entsprechend" bedeutet nicht 2 Tage am Wochenende an jedem Wochenende!
Wenn du noch zur Schule gehst darf er dich nicht zwingen - dann stehen die die freien Tage genauso zu wie jedem anderen Arbeiter auch
Da befindest du dich im Irrtum
§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft. Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
“seine Lebensstellung“ umfasst aber den „Vollzeitjob SCHULE“ daher hat er seine Arbeitszeug schon „voll“ und darf nur noch minimal arbeiten
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/kinder-im-familienbetrieb-was-gilt-rechtlich
Lies mal den Artikel !
Wenn du noch zur Schule gehst darfst du maximal 2 std an Tagen wo keine Schule ist und NICHT ZWISCHEN 18-8 Uhr!
Damit wird ein Restaurant ja eh fast ausfallen
Wieso? Also ja ich habe nichts gegen wenn ich Freitag dort hingehe doch er will auch das ich Samstag ihm auch dort helfen und wenn es auch geht auch den Sonntag