Ist eine OP ein Grund für einen Härtefallantrag in der Ausbildung?

1 Antwort

Ich denke, dass du das vor Ort erfragen solltest.

§7 KrpPflG bzw. §13 Abs. 2 PflBG 
(2) Auf Antrag kann die zuständige Behörde auch über Absatz 1 hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigen, wenn eine besondere Härte vorliegt und das Erreichen des Ausbildungsziels durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Ist eine Anrechnung der Fehlzeiten nicht möglich, kann die Ausbildungsdauer entsprechend verlängert werden.

Gehe davon aus, dass dann deine Ausbildung ggf. etwas verlängert werden würde.


SaBi9996 
Fragesteller
 28.07.2022, 16:47

Hoffentlich! Meine Lehrer haben auch sowas ähnliches gesagt. Das Problem ist halt, dass die Ausbildung noch sehr neu ist und es bisher auch nur 2 Jahrgänge gibt. Deshalb kann mir niemand eine ernste Antwort geben.

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