Ist eine OP ein Grund für einen Härtefallantrag in der Ausbildung?
Ich mache gerade eine Ausbildung zur Pflegefachkraft. Wir dürfen nur 10% der gesamten Lehrzeit fehlen, da wir sonst nicht vom Regierungspräsidium zur Prüfung zugelassen werden.
Jetzt bin ich aber krank geworden und muss eventuell operiert werden.
Wäre das ein Grund für einen erfolgreichen Härtefallantrag um zur Prüfung zugelassen zu werden auch wenn ich die 10% überschreite?
Liebe Grüße
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1 Antwort
Ich denke, dass du das vor Ort erfragen solltest.
§7 KrpPflG bzw. §13 Abs. 2 PflBG
(2) Auf Antrag kann die zuständige Behörde auch über Absatz 1 hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigen, wenn eine besondere Härte vorliegt und das Erreichen des Ausbildungsziels durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Ist eine Anrechnung der Fehlzeiten nicht möglich, kann die Ausbildungsdauer entsprechend verlängert werden.
Gehe davon aus, dass dann deine Ausbildung ggf. etwas verlängert werden würde.
Hoffentlich! Meine Lehrer haben auch sowas ähnliches gesagt. Das Problem ist halt, dass die Ausbildung noch sehr neu ist und es bisher auch nur 2 Jahrgänge gibt. Deshalb kann mir niemand eine ernste Antwort geben.