Ist eine Kaution für einen Garten rechtens?

2 Antworten

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Das ist aber noch relativ wenig, andere nehmen manchmal mehr

http://www.am-ahrensfelder-berg.de/Infoblatt_fur_kunftige_Kleingartner.pdf


WeVau  21.01.2012, 12:57

Es sind Positionen bekannt, wonach bei Vorhandensein von Wald- und Parkbäumen vom aktuellen bzw. scheidenden Pächter eine Kaution verlangt wird. Das ist rechtlich bedenklich. Der Rechtsbegriff Kaution hat im Mietrecht einen eindeutigen, vom Gesetzgeber bestimmten Inhalt. Im Kleingartenpachtrecht ist eine Kaution vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, kann jedoch vertraglich vereinbart werden. Sie hätte sich inhaltlich an der Mietkaution zu orientieren. Der KGV sollte mit einem Anwalt zusammen arbeiten, um sich rechtlich zulässige und wirksame Sicherheiten zu schaffen.

http://stadtverband-leipzig.de/dr-roessger-antwortet/113-beendigung-des-kleingartenpachtverhaeltnisses.html

So wie du es beschreibst brauchst du wohl nicht zahlen da vertraglich nicht vereinbart.

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darkcats25 
Beitragsersteller
 21.01.2012, 13:14
@WeVau

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, müsste es im Pachtvertrag oder in der Satzung verankert sein müssen?

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Nein mußt du nicht, man muß aber auch nicht dir den Garten überlassen.

Bei Klein/Pachtgärten ist es so, ein Kundiger schaut sich den Garten an und bewertet das vorhandene Gehölz oder Einrichtung. Der so ermittelte Wert muß der Neu- dem Altbesitzer/pächter zahlen. Sei froh das das Ganze so geregelt ist. Früher wurde nach Gebot verfahren und der wo am meisten bezahlt hat, hat in dann bekommen.


darkcats25 
Beitragsersteller
 21.01.2012, 13:38

Den Garten habe ich schon ein Jahr, ich hatte diese Kaution aber bisher noch nicht bezahlt, da ich den Pachtvertrag jetzt erst bekommen habe. Nun habe ich aber festgestellt das weder im Pachtvertrag noch in der Satzung etwas von einer Kaution steht, daher meine frage. Den Garten habe ich bereits schon bezahlt sowie meine erste Pacht. Vielen Dank für dein Kommentar

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