Ist Einbruch illegal wenn man nur sein eigenes Eigentum mitnimmt und für den Schaden an der Tür aufkommt?

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8 Antworten

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Illegal

Das Deutsche Recht unterscheidet immer zwischen den einzelnen Straftaten. Manche Straftaten erfüllen mehrere Tatbestände (z. B. der Wohnungseinbruchsdiebstahl und der Hausfriedensbruch). Der Wohnungseinbruchsdiebstahl "konsumiert" dann nur den Hausfriedensbruch.

Daher ist die "Wiederaneignung" deines Eigentums in fremden Wohnungen ohne das der Inhaber des Wohnrechts davon weiß mindestens mal der Hausfriedensbruch. Der Diebstahl scheidet aus, da dieser an der Fremdheit der Sache scheitert.

Ein Einbruch ist ein Qualifizierter Diebstahl.

Sprich ohne Diebstahl auch kein Einbruch.

Der Diebstahl hingegen ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Gehört die Sache dir (wichtig ist hier der alleineigentum an der Sache) ist sie nicht fremd. Ein Diebstahl wäre nicht gegeben und somit auch kein Einbruch.

Was bleiben würde wäre Hausfriedensbruch sowie Sachbeschädigung. Das ist auch strafbar, aber mit wesentlich geringeren Strafen belegt.

Es wäre kein Wohnungseinbruchsdiebstahl im Sinne des Strafgesetzbuches, da kein Diebstahl vorlag. Es wären jedoch andere Tatbestände erfüllt (beispielsweise Hausfriedensbruch).

Illegal

Es reicht schon, wenn du in ein fremdes Haus oder Wohnung geht, welche nicht abgeschlossen sind. Habe dies selber mal erlebt.

Zwei junge Frauen öffneten meine Wohnungstür, die nicht abgeschlossen war. Als sie bemerkten, dass jemand da war, rannten sie die Treppe hinunter, ich ihnen hinter nach. Auf der Strasse liefen sie ruhig weg. Ich nahm Kontakt auf mit der Polizei und beschrieb sie, ihre Kleidung und in welche Richtung sie gingen. 20 Minuten später wurden sie gefasst, in ihrem Rücksack Einbruchswerkzeug.

Es waren Jugendliche aus dem Fahrenden Camp im Elsass, die öfters Einbrüche in der Schweiz verüben.

Dem Jugendamt half es, dass ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Illegal

Ob die Sache, die du dabei an dich nimmst wirklich deine ist, wird zu klären sein.

Aber mit einem gewaltsamen Einbruch z.B. bei einer Haustür begehst du weitere Straftaten wie z.B. Hausfriedensbruch. Allein das ist bereits illegal.

Generell holt man sich sein Eigentum auf anderen Wegen zurück.