Ist ein Klaps auf den Hintern eines Kindes eurer Meinung nach Kindesmisshandlung?
Wenn es frech ist und/oder überhaupt nicht mehr hört?
43 Stimmen
9 Antworten
Nein ein Klaps ist in meinen Augen keine Kindesmisshandlung. Manchmal geht es leider nicht anders, wenn die Kinder so überreagieren, dass es mit Worten nicht mehr machbar ist. Ist zum Glück bei uns aber wirklich die Ausnahme.
Leider wird heute oft zu "weichlich" erzogen, das heißt, die Kinder haben alle Freiheiten ohne Konsequenzen und nutzen diese auch aus. Egal ob in der Schule, in der Öffentlichkeit oder auch Zuhause. Respekt und wissen, wann genug ist, gehört zu einer Erziehung.
LG
Nein, auch wenn jetzt wahrscheinlich viele User empört sind: ich finde ein Klaps auf den Po ist keine Kindesmisshandlung.
Es gibt Kinder die auch nach mehreren Mahnungen oder Verwarnungen nicht hören wollen. In diesen Situationen muss dann auch mal ein Klaps auf den Po als letzte Möglichkeit sein.
Es geht auch darum, Kinder vor Gefahren zu schützen. Setzen sie sich dann über Verbote hinweg und wollen nicht hören, ist ein Klaps meiner Meinung nach gerechtfertigt.
Natürlich ist jedes Kind anders aber leider lässt der Respekt gegenüber älteren und auch Erwachsenen immer mehr nach. Muss ich mich als Erwachsener von einem Kind maßregeln oder blöd anreden lassen? Da lachen viele Kinder über geschimpft werden , Hausarrest oder Handyverbot.
Ein Klaps ist immer noch ein großer Unterschied als eine Tracht Prügel!
Der Klapps ist eindeutig Gewalt.
Denn das Kind kann sich nicht wehren, weder mit einer Gegenaktion noch über Kommunikation. Und wenn das Kind frech ist und nicht hört, ist nicht das Kind schuld, sondern die Eltern. Weil sie das Kind evtl nicht unter Kontrolle haben. Oder weil sie sich die Kontrolle haben wegschnappen lassen nachdem sie falsch reagiert haben auf Grenztestungen.
Wenn Eltern etwas versprechen und nicht einhalten, dann machen sich die Eltern unglaubwürdig. Und das Fazit ist, das das Kind beim nächsten oder übernächsten mal nicht hört. Wenn Eltern also nein sagen, dann sollten sie auch bei nein bleiben. Und wenn sie ja sagen, dann sollten sie bei ja bleiben. Denn das Kind wird sich merken, Mama und Papa halten das nicht ein was sie sagen, oder sie machen immer Ausnahmen.
Und bei der Ausnahme oder Abweichung von einer Regel wird das Kind dann beim nächsten mal Quer schlagen weil es weiß, ok, ich muss diese Strippen ziehen, damit sie so und so reagieren. Am Ende habe ich entweder Aufmerksamkeit oder Süßkram oder anderweitig meinen Willen erhalten. Ich bin der Sieger. Der Klapps der folgen würde, den merkt sich das Kind und wird seinen Willen anders einfordern. Der Klapps wird in der Erinnerung abgespeichert und der nächste Klapps kommt dann in der Kita, oder in der Schule. Weil das Kind hat sich gemerkt, wenn Mama und Papa was durchsetzen wollen dann gibts einen Klapps. Also mache ich das bei anderen und bekomme auch hier was ich will.
Gewalt bringt neue Gewalttäter hervor. Und das ist keine gute Basis bei einem Kind.
Man kann ab einem gewissen Alter gemeinsam Regeln und Konsequenzen mit dem Kind aufstellen und einführen. Und danach wird dann gehandelt. Das Kind ist beteiligt und weiß auch gleich, was ihm blüht wenn Dinge nicht so laufen wie abgesprochen. Und auch hier..... keine Ausnahmen. Ein nein bleibt ein nein und ein ja bleibt ein ja. Sonst war alles umsonst.
Artikel 2 [Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot]
(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der. Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
Artikel 12 [Berücksichtigung des Kindeswillens]
Artikel 16 [Schutz der Privatsphäre und Ehre]
Artikel 19 [Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung]
(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung Oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
(2) Diverse Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahme zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.
https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/#c3262
Gewalt nein, aber: Ein Klaps kann die kleinen, je nach dem, sicher aus ihrem aktuellen Wahn holen. So nach dem Motto: jetzt ist aber Schluss.
Vielleicht muss es auch nicht so weit kommen, dass das Kind sich so extrem daneben verhält.
Schwache Eltern erziehen schwache Kinder.
Viele Eltern sollten mal konsequenter sein. Kinder merken schnell ob die Eltern weak und undiszipliniert sind. Einfach heulen und toben bis zum geht nicht mehr, dann bekomme ich was ich will - einfach immer 😊
Genau das bringt die Sache auf den Punkt. Bin ich voll und ganz deiner Meinung. Vielen Dank, dass auch du es so aussprichst. VG
Hast du sehr schön geschrieben. Trifft genau meine Meinung.