Ist ein Führerschein auch ein amtliches Dokument?
9 Antworten
Art. 5 Amtliche Dokumente
1 Ein amtliches Dokument ist jede Information, die:
a. auf einem beliebigen Informationsträger aufgezeichnet ist; b. sich im Besitz einer Behörde befindet, von der sie stammt oder der sie mitgeteilt worden ist; und c. die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betrifft.
2 Als amtliche Dokumente gelten auch solche, die durch einen einfachen elektronischen Vorgang aus aufgezeichneten Informationen erstellt werden können, welche die Anforderungen nach Absatz 1 Buchstaben b und c erfüllen.
3 Nicht als amtliche Dokumente gelten Dokumente, die:
a. durch eine Behörde kommerziell genutzt werden; b. nicht fertig gestellt sind; oder c. zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Also Ja.
Ja, und Du könntest notfalls den Führerschein (da er ja auch ein Photo enthält) für irgendetwas benutzen, wofür ein Ausweis notwendig wäre. Ich hatte mal den Ausweis vergessen und da sagte der Beamte, es ginge auch der Führerschein, da ich mich mit dem ja auch ausweisen kann. Ist aber nur eine Ausnahme gewesen und wird nicht die Regel sein.
ein amtliches Dokument ist er sicher. Aber um sich auszuweisen, reicht er nicht aus, dazu ist der Perso oder Reisepass notwendig. Kann natuerlich sein, dass jemanden der Fuehrerschein ausreicht, um die Identitaet nachuzuweisen. Kann man anerkennen, muss man aber nicht.
Man ist nicht verpflichtet, den Fuehrerschein aendern zu lassen, wenn sich der Name oder die Adresse aendert. Ich bin z.B. 20 Jahre lang mit meinem Fuehrerschein rumgefahren mit alter Adresse und meinem Maedchenname, wurde in der Zeit auch von der Polizei kontrolliert, wo ich eben meinen Perso vorzeigen konnte. Das geht alles klar.
Aber amtlich ausweisen kann man sich mit dem Fuehrerschein halt nicht, da die Daten veraltet sein koennen. Er beweist lediglich, dass eine Fahrerlaubnis besteht. Ausweisen muss man sich eben mit seinen Ausweispapieren, die jeder ab 16 besitzen muss.
Natürlich ist der Führerschein (bzw. Fahrzugerlaubnis) ein amtliches Dokument, wird ja auch von einer stattlichen Behörde vergeben und ausgestellt. Ob der jetzt aber allein zur Ausweispflicht (statt Ausweis oder Pass) genügt, keine Ahnung. Da müsstest du dich halt mal direkt bei dem zuständigen Amt (Verkehrsamt) erkundigen (Anruf reicht).
ja, allerdings wird man bei banken und ämtern trotzdem der reisepass oder personalausweis sehen wollen.
bei meinen führerschein steht nämlich noch die alte adresse drauf