Ist die stimme noch gültig wenn...?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du Briefwahl beantragt hast, sonst nicht. Du kannst in keinem Wahllokal wählen, wenn du nicht in das örtliche, zustandige Wählerverzeichnis eingetragen bist. Das wird kontrolliert, mit Vorzeigen des Personalausweises.


Muktamani  11.06.2024, 12:14

Vielen lieben Dank für das Sternchen ⭐ ⭐ ⭐!