Ist die Schulleitung verpflichtet den Namen rauszugeben?
Schülerin geht mit Eltern zur Schulleitung und verlangt die Herausgabe des Namens , für eine polizeiliche Anzeige ( der Junge aus der Nebenschule hat sie geschlagen )
Sonst müsste ja unnötigerweise eine Personenbeschreibung durchgeführt werden?
6 Antworten
Nein müssen sie nicht, aber sie müssen ihn der Polizei mitteilen wenn eine Anzeige erstattet wird.
Personenbezogene Daten darf die Schule gar nicht an fremde Personen herausgeben wegen Datenschutz. Sie würden sich sogar selbst strafbar machen, wenn sie dies täten. Das Ermitteln solcher Informationen Job der Polizei, an die müssen solche Informationen , an euch nicht.
Ermitteln tut in DE ausschließlich die Staatsanwaltschaft, hier vertreten durch die Polizei. Nur sie darf die Details fordern.
Darum bin ich auch froh, ansonsten wäre ja einer Lynchjustiz Tür und Tor geöffnet.
Nein, die Schulleitung muss den Namen nicht an die Schülerin und ihre Eltern rausgeben.
Es reicht, denn die Schule den Namen der Polizei nennt. Die Schülerin und ihre Eltern haben kein Recht darauf, den Namen des Schülers zu erfahren (Datenschutz, Fürsorgepflicht).
Sondern? Anzeige gegen Unbekannt und den Jungen äußerlich beschreiben?