Ist die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und psychischer Verfassung korrekter, wenn das stationär erfolgt?

1 Antwort

Die Beurteilung deiner Erwerbsfähigkeit erfolgt nicht „stationär“- das übernehmen vom Träger beauftragte Gutachter. Dass du grundsätzlich überhaupt keinen Anspruch an eine Reha Maßnahme hast lass ich mal außen vor.

Die Meinungen der von Reha- Ärzten sind lediglich Empfehlungen, an die muss sich der Gutachter nicht mal halten.