Ist der Frauenarzt noch an Schweigepflicht unterbunden?
Ich habe eine kleine Tochter und konsumiere regelmäßig Drogen wie Speed/Koks/Weed.
Meine Tochter ist meistens bei ihrer Oma, also sie ist nie durch mich gefährdet und ich hab sie immer nur bei mir wenn ich „clean“ bin.
Nur ich bin jetzt schwanger ca in der 6 Woche. Man kann ja offen beim Arzt über seinen Drogenkonsum reden und die bieten ein ja an irgendwelche Medikamente zu nehmen. Nur gilt das Auch im Fall wenn man schon ein Kind hat? Einerseits muss ich den Arzt mein Drogenkonsum melden um dieses Baby was eventuell gesund werden könnte mit viel Glück zu retten. Anderseits wenn
die das Jugendamt einschalten kann ich das Echt nicht bringen. Weil sie ist auf der Welt und sie ist gesund und glücklich. Trotzdem kann ich wiederum dem Baby in mein Bauch das nicht antun. Ich weiß einfach nicht weiter.
die Schweigepflicht wird natürlich nur bei Kindesgefährdung gebrochen nur ist die Frage was ein Arzt schon als Gefährdung sieht.
Im Endeffekt ist sie halt null gefährdet aber könnte er es anders sehen? Einfach nur weil ich konsumiere bin ich eine Gefährdung? Ich habe meine Tochter sicher untergebracht und gucke immer nur auf ihr Wohlbefinden.
7 Antworten
Wie wäre es, wenn du dich aktiv über Möglichkeiten des Entzugs (unter Aufsicht) für Schwangere informierst und den organisierst? Dann hättest du dem JA auch bewiesen, dass du selbst etwas ändern und Verantwortung übernehmen möchtest.
Das ist jetzt echt ein Grenzfall und der liegt im Ermessen des Arztes. Wenn er das Kindeswohl gefährdet sieht, muss er sogar Meldung machen.
Auf der anderen Seite sehe ich dich als eine Frau, die sich gerade wirklich einen Schädel macht und sich wirklich um das Ungeborene Sorgen macht. Auch das wird ein guter Arzt sehen.
Du weißt um deine Situation und ich finde, du machst das echt gut! Ich komme selber aus der Sucht, musst mir nichts erzählen. Ist gerade ne riesige Leistung von dir. Chapeaux dafür. Die Kiste ist echt nicht gerade einfach ...
Ich würde von Anfang an mit offenen Karten spielen. Er ist der Arzt, und da du willens bist, das beste für dein Kind zu tun, wird dich ein guter Artz dabei unterstützen, und dich nicht gleich beim JA anscheißen.
Wenn du möchtest, schreib mir privat.
LG
Bist du bereits 14 Jahre alt, hat der Frauenarzt*die Frauenärztin Schweigepflicht gegenüber deinen Eltern. Das bedeutet, dass er*sie ihnen nicht mitteilen darf, was du ihm*ihr anvertraut hast oder was die Untersuchung ergeben hat.
Der Arzt hat eine Schweigepflicht, von welcher er nur durch einen Gerichtsbeschluß entbunden werden kann. Er macht sich strafbar, wenn er sich nicht an seine Schweigepflicht hält. Was anderes ist es natürlich, wenn es z.B. eindeutige Anzeichen auf Kindesmisshandlung gibt. In diesem Fall ist jeder dazu angehalten, die Polizei einzuschalten, ob Schweigepflicht oder nicht.
Ich denke mal, bei den ganzen Untersuchungen wird er ohnehin merken, was los ist, also kannst Du gleich die Karten offen auf den Tisch legen. Und das solltest Du auch machen, damit Dein ungeborenes Kind noch eine Chance bekommt, gesund auf die Welt zu kommen. Und nur das zählt im Moment.
Der Arzt ist auch in diesem Fall an die Schweigepflicht gebunden.
Das ein Arzt/eine Ärztin nur per Gerichtsbeschluss von der Schweigepflicht entbunden werden kann, kommt wohl auf das Land an. In der Schweiz gab es eine Gesetzesrevision per 1.1.2019, nun sind Professionelle (Betreuung, Medizin, etc.) verpflichtet eine Gefährdungsmeldung zu machen, wenn ihrer Meinung nach eine Kindswohlgefährdung vorliegt. Wenn sie das nicht machen, machen sie sich strafbar...