Ist das erlaubt?

6 Antworten

erlaubt ja, aber wenn man nur "einen crush hat" (lern bitte deutsch) muss man mit dem Altersunterschied nicht zusammen sein und schon gar keine Fernbeziehung führen. was soll das bringen? sollten sich beide andere Partner suchen, vlt im selben Alter und näher zusammen, dann kann man auch eine richtige Beziehung führen. klappt meistens besser.

Eine "Beziehung" lässt sich nicht eindeutig unter verschiedenen Aspekten oder Kriterien definieren und dementsprechend schreibt das Gesetz hier niemandem im Bezug darauf etwas vor.

Was jedoch eingeschränkt ist, sind sexuelle Handlungen. Dazu gehören auch sinnliche Berührungen oder Küssen. Und in diesem Fall ist das gerade so vorbei an der Grenze des Kindesmissbrauchs, sollten solche Handlungen zwischen den beiden stattgefunden haben oder noch stattfinden.

Dennoch könnte das je nach Umständen und je nachdem, ob Anzeige gegen den 21 jährigen erstattet wird, rechtliche Konsequenzen haben wenn man nachweisen könnte, dass er die 14 jährige manipuliert oder bezüglich sexueller Handlungen unter Druck gesetzt hat.

Mal ganz davon abgesehen, finde ich selbst das aus moralischer Sicht extrem pervers und hoffe stark, dass keinerlei Kontakt zwischen den beiden auf lange Sicht bestehen wird.


HabSowiesoRecht  28.06.2024, 23:12
Was jedoch eingeschränkt ist, sind sexuelle Handlungen. Dazu gehören auch sinnliche Berührungen oder Küssen. Und in diesem Fall ist das gerade so vorbei an der Grenze des Kindesmissbrauchs, sollten solche Handlungen zwischen den beiden stattgefunden haben oder noch stattfinden.

Das ist natürlich völliger Unsinn. Das Schutzalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Ein 14-jähriges Mädchen darf also mit einem 90-Jährigen Sex haben, so viel sie will. Mit 14 ist man kein Kind mehr, folglich gibt es auch keinen Kindesmissbrauch.

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YogiSchreiner  28.06.2024, 23:35
@HabSowiesoRecht

Ja, natürlich. Habe ich irgendwo das Gegenteil behauptet? Worauf ich hinweisen wollte war, dass sie - wäre sie nur wenige Monate jünger gewesen und damit 13 - er sich des Kindesmissbrauchs strafbar gemacht hätte. Und das sollte nun wirklich jedem zu denken geben, wenn der eigene Partner so jung ist, das nur wenige Wochen des Alters dich vor einer Straftat bewahren.

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HabSowiesoRecht  28.06.2024, 23:37
@YogiSchreiner
wäre sie nur wenige Monate jünger gewesen und damit 13

Wäre ich keine Frau, dann wäre ich ein Mann. Bin ich aber nicht. Wäre Scholz nicht Bundeskanzler, wäre es jemand anderes. Ist es aber nicht. Völlig egal, was wäre wenn. Das interessiert niemanden.

Habe ich irgendwo das Gegenteil behauptet?

Was jedoch eingeschränkt ist, sind sexuelle Handlungen. Dazu gehören auch sinnliche Berührungen oder Küssen.

Ja, hast du.

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YogiSchreiner  28.06.2024, 23:42
@HabSowiesoRecht

Diese Aussage meinerseits war auf nicht auf diesen Fall bezogen, sondern ein allgemeiner Fakt, was dir auch aufgefallen wäre, wenn du den Beitrag aufmerksam gelesen hättest. Diese Behauptung ist nicht falsch. Ich habe nie behauptet, es wäre illegal, dass der 21 jährige mit der 14 jährigen schläft, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass das gerade so an der Grenze des Illegalen liegt und daher auch besorgniserregend ist.

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HabSowiesoRecht  28.06.2024, 23:47
@YogiSchreiner
Was jedoch eingeschränkt ist, sind sexuelle Handlungen. Dazu gehören auch sinnliche Berührungen oder Küssen.

Diese Aussage ist schlichtweg Blödsinn und damit ist diese Unterhaltung auch schon beendet.

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YogiSchreiner  28.06.2024, 23:51
@HabSowiesoRecht

Ist sie eindeutig nicht:

Sexuell ist eine Handlung dann, wenn sie das Geschlechtliche zum Gegenstand hat. Die Sexualbezogenheit steht bei objektiver Betrachtung im Vordergrund. Subjektiv dagegen ist nicht vorausgesetzt, dass die handelnde Person mit sexueller Motivation handelt oder sexuell erregt ist. Es geht auch nicht darum, eine andere Person sexuell erregen zu wollen. Das ergibt sich auch aus § 174 Abs. 2 Nr. 1 StGB und § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB.

Meine Aussage entspricht sinngemäß exakt diesem Gesetzestext.

und damit ist diese Unterhaltung auch schon beendet.

Das ist auch eine Möglichkeit um zu äußern, dass man keine Argumente mehr hat, sich aber auch nicht geschlagen geben will.

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Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Natürlich gelten hier auch die bekannten Ausnahmen: Kein Sex zwischen engsten Blutsverwandten, kein Sex mit Schutzbefohlenen, kein Sex gegen Bezahlung usw. Ansonsten ist eine ganz normale Beziehung und auch Sex selbstverständlich erlaubt.

Ja das ist Legal solange es freiwillig in beider Seiten Einverständnis passiert Natürlich ohne Zwang und ohne Bezahlung !

Woher ich das weiß:Recherche

Dann muss er aber wirklich verzweifelt sein. Erlaubt ja, moralisch eher nicht. Die Eltern mögen das sicher auch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich kenne mich aus.