Ist das eine „Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer“?

1 Antwort

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Nein, mit ausgewiesener Mehrwertsteuer wäre es entsprechend 100 netto plus 19 € ust gleich 119€ die zu zahlen sind.

Du bist offenbar Unternehmer? Und hast eine sonst. Leistung von einem ausländischen untenrhemen bezogen. Diese Leistung ist nach § 3a abs 2 ustg in Deutschland umsatzsteuerbar. Da der deutsche Fiskus schlecht die Steuer von Ausländern eintreiben kann geht die steuerschuld nach §13b ustg auf dich als Leistungsempfänger über. Dies verfahren wird allgenein als reverse charge bezeichnet.

Wenn du zum vorsteuerabzug berechtigt bist, wird diese umsatzsteuer direkt auch als Vorsteuer wieder abgezogen so das es zu keiner umsatzsteuerzahllast kommt


selbrgschraubt 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 11:19

Kurze Nachfrage:

Begleiche ich die Steuerschuld dann bei meiner (Umsatz-) Steuererklärung oder ist das kurzfristig zu erledigen?

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Stefan1248  16.08.2024, 11:21
@selbrgschraubt

Spätestens mit der Jahreserklärung, idr aber monatlich Oder vierteljährlich mit der Umsatzsteuervoranmeldung. Oder bist du Kleinunternehmer bzw deine USt zahlst lag im vergangen Jahr unter 1000€ so das du keine Voranmeldungen abgeben musst?

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selbrgschraubt 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 11:23
@Stefan1248

Danke, das war schnell...

Ok, mit der Ust.-Voranmeldung in meinem Fall.

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Stefan1248  16.08.2024, 11:24
@selbrgschraubt

Vorsteuerabzugsberechtigt bist du nicht? Wie gesagt idr kommt es hier zu keine zahllast ggü dem FA

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selbrgschraubt 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 11:37
@Stefan1248

Die abziehbare Vorsteuer ist in meinem Fall halt nicht 100%, da ich außer 19% mwst. auch Einnahmen mit 0% und 7% habe.

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Stefan1248  16.08.2024, 11:43
@selbrgschraubt

7% spielt keine Rolle, Vorsteuern die dadurch veranlasst sind sind voll abziehbar.

was für steuerfreie Umsätze hast du denn? I.B wenn die nach § 4 Nr 1-7 UStG steuerfrei sind bleibt der Vorsteuerabzug da auch .

am besten klärst du das mal mit einem Steuerberater

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selbrgschraubt 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 19:17

Danke für Deine ausführliche Antwort.

In den AGB des Rechnungsstellers steht er stellt "Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer".

Was müßte ich demnach bekommen?

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Stefan1248  16.08.2024, 11:23
@selbrgschraubt

Da die Rechnung von einem ausländischen unternehmen kommt dürfte das so vermutlich richtig sein. Das kommt aber drauf an was für eine Leistung das genau ist. Aber ich kann natürlich nicht prüfen ob der wirklich nicht im Inland ansässig ist

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