Ist das Betrug und eine Straftat wenn ich fahrlässig beim Bafög nicht eingetragen habe, dass mein Bruder auf minijob Basis arbeitet, weil ich nicht wusste?

4 Antworten

Nein, dein Bruder muss dir das auch nicht für den Antrag mitteilen, wenn also jemand fragt habt ihr wenig Kontakt und du warst dir sicher, dass er eben keinen hat.

Lass den Bezugszeitraum auslaufen und gib ihn nächstes mal an. In der Regel wird ein geringfügiger Nebenjob oft gar nicht offiziell registriert und pauschal/ gar nicht versteuert, frag ihn mal dazu.


Ahzmandius  24.11.2019, 03:48
Nein, dein Bruder muss dir das auch nicht für den Antrag mitteilen,

Das wird aber in seine Verantwortung liegen das herausgefunden zu haben. Schließlich muss man auch die Einkünfte der Eltern vorlegen.

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DerSchokokeks64  24.11.2019, 11:41
@Ahzmandius

Das ist korrekt, es ist eben nur im Streitfall mit dem Amt die Argumentation.

Zu dem Streitfall kommt es vermutlich nicht, wenn die Eltern noch den steuerlichen Freibetrag für den Bruder erhalten, frag das mal nach. Dann ändert sich sowieso nichts, daher kann bei dem Fehler kein Betrug unterstellt werden, da der Vorteil fehlt.

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Fragezeichen481  09.03.2021, 23:10
@Ahzmandius

Er hat den Bogen nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt. Eine kurze Suche im Internet lieferte mir den folgenden Satz "Strafbar ist ausschließlich der vorsätzliche Betrug, nicht auch der fahrlässige Betrug.", ergo liegt keine Straftat vor.

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es gibt keinen fahrlässigen Betrug; Betrug ist Vorsatztat; wenn ich was nicht wußte, kann ich es also nicht vorsätzlich nicht angeben. Da ist garnichts

Betrug kann nur mit einem Vorsatz erfolgen, es gibt schließlich keinen fahrlässigen Beruf.