Islam gebet nachholen regeln?
Salam aleykum
Da ich zur Zeit von gebet befreit bin Zweck krank , habe ich gerechnet das ich von 3 Tagen Gebete nach holen muss . Wie soll ich mor vorstellen wie das geht , das sind ya 14 gebte insgesamt. Und es gibt ya 2 rakat , 4 rakat und 3 rakat usw. Kann ich erstmal wenn ich wieder gesund bin alle Fajr gebet nach holen dann dhuhr usw? Und dann sollte ich ya auch die Pflicht gebeten machen an den Tag wenn ich wieder gesund bin.
Danke im voraus:)
2 Antworten
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Wa alaikum salam wa rahmatullah
Du bist nicht vom Gebet befreit, es ist Pflicht die Gebete zu bestimmten Zeiten zu verrichten und nachholen muss man sie wenn man entweder verschlafen oder vergessen hatte
Wer absichtlich ein Gebet nicht verrichtet hatte, der kann es nicht nachholen
Bete stehend, wenn du dies jedoch nicht kannst, dann sitzend, und wenn du dies nicht kannst, dann auf der Seite
Asch-Schaukani sagte: „Der Hadith von 'Imran beweist, dass es demjenigen, der einen Entschuldigungsgrund hat, sodass er nicht stehend beten kann, erlaubt ist sitzend zu beten. Und wenn er einen Entschuldigungsgrund hat, sodass er nicht sitzendbeten kann, so darf er auf der Seite beten.“ Aus „Nail Al-Autar“ (3/243).
https://islamqa.info/ge/answers/50684/die-regeln-und-thematiken-uber-das-gebet-auf-dem-stuhl
Wenn der Betende jedoch nicht in der Lage ist zu stehen, aufgrund von Krankheit, einer Verwundung o. ä, so ist es kein Problem, wenn er sitzend betet oder in einer anderen Haltung, die für ihn passend ist.
Dies folgt aus einer Überlieferung im „Sahîh Al-Buchârî“ von Imrân ibn Husain, der sagte: „Ich litt unter Hämorrhoiden und fragte daher den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nach dem Gebet.
Da sagte er: ‚Bete stehend und wenn du das nicht kannst, dann sitzend. Wenn du auch das nicht kannst, dann auf deiner Seite liegend‘“.
https://www.islamweb.net/de/fatwa/5585/Sitzen-im-Gebet-wenn-man-nicht-stehen-kann
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Du liegst im Irrtum. Im Falle einer Krankheit bist du nicht vom Gebet befreit. Die Gebetspflicht entfällt nur bei Frauen während der Periode. Sonst nie.
Es gibt aber Erleichterungen, man kann je nach Problem auch im Sitzen, Liegen oder nur mit den Augen beten. Und bei bestimmten Krankheiten braucht man kein Wudhu machen, sondern nur die Ersatzwaschung=Tayyamum.
Deine Gebete gelten jetzt als verpasst. Du musst sie aber dennoch nachholen. Bekommst aber keine Belohnung für. Da du das offensichtlich nicht wusstest, bist du entschuldigt. Sicherheitshalber solltest du aber Allah dennoch um Vergebung bitten.
Und da du es jetzt weißt, darfst du das Gebet bei Krankheit nicht wieder unterlassen. Jetzt hast du keine Entschuldigung mehr wegen Unwissenheit.
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Ich müsste groß Waschung machen , und das geht einfach gerade nicht
Dankeschön für deine Antwort - ich bin halt in Krankenhaus Zweck Operation. Ich müsste auch erstmal die groß Waschung machen