Ip adresse?
Ist für die aufdeckung einer ip adressr immer ein richterlicher beschluss notwendig?
Und? War jetzt was?
Nö de e mail wurde am 3.1 versendet und acount gelöscht ... bis jetzt nu nix gehört glaub ah net das do nu was komt...
3 Antworten
In Deutschland gibt es strenge Datenschutzgesetze, die die Verwendung und Freigabe von personenbezogenen Informationen, einschließlich IP-Adressen, regeln. In der Regel ist ein Richterlicher Beschluss erforderlich, um eine IP-Adresse freizugeben, besonders im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen. In anderen Fällen, wie bei zivilrechtlichen Angelegenheiten oder bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, kann eine gerichtliche Vorladung ausreichend sein. Es ist wichtig zu beachten, dass die Regeln und Anforderungen komplex sein können und es wird empfohlen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Es kommt auf die Mail (Inhalt) an und wie der Empfänger darauf reagiert hat. Wenn dieser dich deswegen angezeigt hat und die Polizei das als berechtigt ansieht, dann kann das passieren. Die IP ist ja in der Regel im Header der Mail und anhand dieser plus der Uhrzeit (auch bei der Mail) ist es auch einfach den Absender zu ermitteln.
Dies ist aber auch nua 7 tage möglich oda den danach ist meine ip anonymisiert.... oda bin ich da falsch
Nein da es keine Vorratsdatenspeicherung gibt.
Das heist nach 7 tagen ist meine ip anonymisiert?
Die Zuordnung von IP zu Nutzer ist glaube ich nur noch so lange zulässig wie es technisch notwendig ist. Genaue Infos habe ich aber auch nicht.
Was meinst du mit Aufdeckung? Jedes Datenpaket, das von deinen Geräten versendet wird, enthält eine IP Adresse. Die kann einfach von jedem Server, mit dem du kommunizierst, ausgelesen werden.
Ich meine das die ip zu meiner person zurückverfolgt werden kann ... dazu ist doch immer ein richterlicher beschluss nötig oda
Nicht unbedingt. An Abmahnungsanwälte geben die ISPs die Daten gerne freiwillig raus, egal ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.
Und wie lange ist die ip zurückverfolgbar ich habe was von 7 tagen gelesen danach werden sie anonymisiert
ISPs können die Speicherdauer der Zuweisungen von IP Adressen zu Kunden nach dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung selbst bestimmen.
Wegfall der Vorratsdatenspeicherung heißt aber auch dass die IP Zuweisung nicht mehr gespeichert werden darf, wenn die Speicherung nicht mehr notwendig ist.
Dann wird die Notwendigkeit eben mit Abrechnungszwecken, Sicherstellung der Zuverlässigkeit oder Missbrauchsbekämpfung begründet.
Ich finde es jedenfalls seltsam, dass kein ISP bekannt gibt, wie lange diese Daten tatsächlich gespeichert werden.
Ok aber wenn der provider die ip gar nicht mea bzw nua 7 tage gespeichert hatt dann gibts ja auch nichts mea zu mia zurückzuverfolgen oda?
Man kann dich z.B aber auch an deinem Browser Fingerabdruck wiedererkennen.
https://pixelprivacy.com/resources/browser-fingerprinting/
Da geht's aber hauptsächlich darum dass man dich im Netz wieder erkennt. Wenn du z.B auf anderen Seiten unterwegs bist. Ich denke aber das ist für deine Frage nicht mehr relevant.
Dir geht's glaube ich eher darum dass man dich bei Straftaten nicht erkennen kann oder?
Ja genau ... net direkt eine straftat sondern mea oda weniga eine blöde behauptung per pseudoemail .... und die drohen jetzt mit der ip den täter sprich mich ausfindig zu machen....
Ist das und wenn ja wie lange möglich?
Ich kann das nicht rechtsverbindlich genau sagen, aber ich habe was gelesen von 7 Tagen. Aber ob das stimmt kann ich dir auch nicht genau sagen. Wenn Du da in dem Umfeld Probleme bekommst solltest du sowieso einen Anwalt konsultieren.
Also fakt wenn ich mit einem pseudonym eine blöde e mail versendet habe die aber keine straftat darstelt ist di ip auch ohne richterbeschluss auf meine person zurückzuverfolgen oda?