Inwiefern erhebt die Nationalsozialistische Ideologie einen Totalitätsanspruch?

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Nach nationalsozialistischer Auffassung ist der Staat befugt, alle Lebensäußerungen des Volkes, seiner Gliederungen und der einzelnen Menschen als Teile des Volkes, seiner ordnenden und führenden Hand zu unterstellen. Die nationalsozialistische Weltanschauung ist total. Sie gibt die unverrückbare Richtschnur für jeden Gedanken und jedes Handeln des Volkes.

Geschrieben hat es (hier etwas verkürzt zitiert) Roland Freisler 1934 in dem Artikel »Totaler Staat? - Nationalsozialistischer Staat!« in der Zeitschrift "Deutsche Justiz". In dem Artikel wandte er sich gegen den Ausdruck "totaler Staat", nur die NS-Ideologie sollte total sein, aber das ist eher eine Spitzfindigkeit. In einem früheren Artikel hatte er geschrieben:

»Und dieses organisierte Gewissen des Volkes, die NSDAP, durchdringt das gesamte Leben des Volkes, bestimmt seine innere und äußere Haltung, befähigt es zu ungeahnter Kraftentfaltung, erhält ihm stets die Klarheit des Blickes für Hochziele und Tagesnotwendigkeiten und stellt durch die Erziehung der Jugend die in jedem Augenblick sich vollziehende Volkwerdung.« ("Deutsche Justiz" 50/1933)

Damit dürfte der Totalitätsanspruch hinreichend beschrieben sein.