Interviews aufheben?
Hallo!
Ich schreibe gerade an meiner Diplomarbeit und führe im Zuge dessen einige Interviews durch, aus denen ich Passagen in die Arbeit einbaue, um meine Thesen zu unterstützen. Ich habe die Interviews komplett transkripiert und werde sie auch im Anhang an die diplomarbeit hängen. Meine Frage ist nun: muss ich die Bänder, auf denen ich die Gespräche aufgezeichnet habe, aufheben? Kann es sein das diesbezüglich noch Nachfragen von der Uni kommen und ich sie quasi freigeben muss, d.h. ist es meine Pflicht, als Wissenschaftler diese Art von "Beweismaterial" nicht zu zerstören? Ich frage deshalb, weil einige Interviewpartner mich jetzt um Löschung gebeten haben, ich kann aber ihre Aussagen in Papierform verwenden. Ich möchte der Bitte nachkommen, bin mir aber nicht sicher, ob es unwissenschaftlich ist, wenn ich die Interviews nicht mehr nachweisen kann (denn dann hätte ich ja alles schreiben können). Verlangen Professoren die Einreichung der Mitschnitte? Mein Prof. befindet sich gerade zu Forschungszwecken im Regenwald, deshalb kann ich ihn leider nicht fragen. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen?
3 Antworten
Das kommt uf die Art und Weise Deines Interviews an. Gesprochene Worte sind genau wie geschrieben geistiges Eigentum, was ohne weiteres nicht in der Öffentlichkeit verwendet werden darf. Hast Du Dein Interview als solches angekündigt, haben die Teilnehmer Ihr Einverständnis durch schlüssige Handlung zur Gesprächsverwendung erteilt. Damit kannst DU dann Deine Arbeit auf diese Gespräche aufbauen. Damit Du aber später keine rechtlichen Probleme erhälst, musst Du die Gesprächsteilnehmer in der Arbeit nicht namentlich benennen, und Du musst die Aufnahmen aufheben. Diese Aufhebungspflicht geschieht bei Dir dann aus Selbstschutz, da man Dir sonst vorwerfen könnte, dass Du Passagen verfremdet dargestellt hast, oder Passagen unerlaubt zitierst. Dementsprechend ist die Aufbewahrung kein Archivproblem, sondern vielmehr ein rechtliches. Dabei solltest Du auch Wünschen zur Löschung der AUfnahmen generell nicht nachkommen. Die Uraufnahme beweist ja schließlich und letzendlich das Gesagte.
In der Medienwelt besteht eine Pflicht zur Nachweissicherung.
Ehemals waren es 12 Jahre, die solche Tondokumente aufbewahrt werden mussten, ob sich die Frist mittlerweile verkürzt hat, kann ich Dir aus dem Stegreif nicht sagen.
Auch Radiosendungen (selbst die von Internetradios) müssen entsprechend archiviert werden.
Am besten ist es, die Bänder auf eine CD zu überspielen und die dann sicher zu verwahren.
Danke für die schnelle Antwort, speicher alles auf CD! VG
Du musst oder Interview oder mindestens eine Gesprächsnotiz über das Interview aufheben. Im Falle, jemand möchte, dass du das Interview löscht, den Inhalt aber verwenden darfst, mache also eine Gesprächsnotiz darüber. Kannste hier nachlesen (als Beispiel): http://www.wiwi.uni-passau.de/2403.html