Internetverkauf - Versandbeleg Pflicht oder nicht?

11 Antworten

Es gibt ein Gesetz das besagt, dass bei einem Privatverkauf der Käufer mit Übergabe der Ware an einen Spediteur das Versandrisiko trägt (was idR Untergang bedeutet, bei Schaden wird die Schuld wegen angebl. unzureichender Verpackung oft auf den Absender geschoben).

Der Nachweis über eine Übergabe an einen Spediteur muss die aus dem Kaufvertrag stammende Adresse des Käufers haben. Üblicherweise eine Trackingnummer. Fotos und Zeugen würden aber auch reichen (entscheidet dann ein Richter). Damit wird nachgewiesen dass ein Paket an eben diesen Käufer ging und man nicht einfach an sich selbst schickte.

Und dann geht es noch einen Schritt weiter, behauptet der Käufer was anderes bekommen zu haben, ist der Verkäufer auch in der Nachweispflicht der Ware.

Also Versandhandel hat schon viel mit Vertrauen zu tun. Auf beiden Seiten. Kommt da noch Paypal ins Spiel, wird es erst richtig riskant.

eBay Kleinanzeigen ist nicht für Versandgeschäfte gemacht


Traffy26 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 13:01

Schön, das habe ich nicht gefragt

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Eine Quittung für Briefmarken ist kein Versandbeleg. Damit lässt sich nicht nachweisen ob oder was Du wann an wen verschickt hast.

Ein Versandbeleg ist der Einlieferungsschein der Post für ein Paket mit Trackingnummer. Das ist die einzige Möglichkeit im Streitfall den Versand zu belegen.

Hi,

man muss nicht versichert und mit Sendungsnummer verschicken, nur, wenn das mit dem Käufer so vereinbart war und/oder der Käufer mit Paypal gezahlt hat (Paypal verlangt Versand mit Nachweis ).

Gruß

Zu deiner Absicherung solltest du immer Versichert schicken oder zumindest nachweisbar. Ein muß ist es nicht, es sei denn es wurde vorab so vereinbart.