Instagram profil hat mich verarscht?
Mir hat ein schönes Mädchen via instagram angeboten nacktvideos zuzusenden. habe leider zugesagt und sie hat auch meinen lörres gesehen. leider auch mein gesicht. sie bedroht mich nun, dass ich eine illegale pädophile handung begangen hätte, da das Mädchen mit dem ich videogechattet habe erst 15 sei. ich muss 15000 euro an eine aktion spenden, habe aber nur wenig geld. was soll ich tun? kommt sie damit durch?
3 Antworten
Wenn sie es hochlädt, ist das auch Erpressung. Außerdem kannst ihr ja mal schreiben, dass wenn sie das hochlädt, folgender Paragraph greift:
2 I, 1 I GG, welche insbesondere bei Veröffentlichungen von Bildern aus der Privats- oder Intimssphäre wie beispielsweise Nacktfotos, gegeben ist. Gemäß § 33 KUG kann auf Antrag des Betroffenen das widerrechtliche Veröffentlichen der Aufnahmen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Ja, dann kommt noch Erpressung dazu, also sag ihr das mal und sie soll nochmal nachdenken. Gib ihr zum nachdenken so eine Stunde oder so und dann SOFORT zur Polizeiwache gehen und anzeigen, die kennen das schon.
Sie ist 15 und keine 9! Somit macht das keine pädophile Handlung aus!
Das ist Erstens!
Zweitens hat sie dich doch nach den Bildern gefragt oder nicht? Kannst du das denn nicht beweisen? Drittens ab 15 ist so ein Bildertausch, solange dieser einvernehmlich stattfindet, erlaubt!
Zeig sie an wegen Erpressung! Sie ist strafmündig mit 15!
Erstatte eine Anzeige bei der Polizei denn das ist Erpressung.
dann muss ich aber damit rechnen, dass meine Fotos/ videos, die sie gemacht hat an alle Kontaktpersonen auf Instagram schickt und es auf youtube hochlädt. So hat sie mich zumindest bedroht...Ich habe gestern noch lange mit ihr geschrieben, habe schlussendlich runter gehandelt 500euro zu zahlen :), jedoch noch nicht getan. Sie hat mir ein ultimatum gegeben. Wenn nicht bis 10 Uhr geahlt wurde, sind die videos hochgeladen... :(
Wenn sie es hochlädt, ist das auch Erpressung. Außerdem kannst ihr ja mal schreiben, dass wenn sie das hochlädt, folgender Paragraph greift:
2 I, 1 I GG, welche insbesondere bei Veröffentlichungen von Bildern aus der Privats- oder Intimssphäre wie beispielsweise Nacktfotos, gegeben ist. Gemäß § 33 KUG kann auf Antrag des Betroffenen das widerrechtliche Veröffentlichen der Aufnahmen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Ja, dann kommt noch Erpressung dazu, also sag ihr das mal und sie soll nochmal nachdenken. Gib ihr zum nachdenken so eine Stunde oder so und dann SOFORT zur Polizeiwache gehen und anzeigen, die kennen das schon.
Ja danke dir. Das beruhigt mich jetzt schon einigermaßen :)