In Schule verschwinden Dinge... Haftung?

4 Antworten

Weise die Schuke auf ihre Haftungspflicht bei Kleidung hin:

Wenn hingegen die Schule verlangt, dass die Schüler bestimmte Gegenstände wie Kleidung und Schmuck ablegen müssen, etwa während des Sportunterrichts, muss sie grundsätzlich dafür sorgen, dass die Gegenstände während dieser Zeit angemessen gesichert oder beaufsichtigt sind wie etwa durch die Benutzung abschließbarer Schränke. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, kann der Personalaufwandsträger in Haftung genommen werden.

Eine "Zentralgarderobe" genügt den Anforderungen nicht.

Dass ihr nicht suchen dürft, ist schon mal doof.
Wenn sie es nicht im Griff haben, müssen sie damit rechnen, dass die Eltern das wollen.

Und eine Zentralgarderobe reicht nicht aus.

Entweder sie sorgen für Sicherheit in derselben oder sie bieten verschließbare Spinde gegen Gebühr an oder sie haften.

Ich habe kein Gesetz auf dem ich mich beruhen kann, aber soweit ich weiss Haftet die Schule nicht bei solchen fällen