In meinem Garten läuft ein Bieber, darf ich ihn erschießen oder steht der unter Naturschutz?
10 Antworten
Wenn Du einen Biber im Garten hast, der Schaden verursacht, nicht nur durchäuft - was vorkommen könnte, kannst Du Dich an einen Biberbeauftragten/Biberberater Deines Landkreises wenden, da der Biber streng geschützt ist.
Hier wird man Dich beraten.
Nicht mal der Jagdpächter des Revieres in dem Dein Garten liegt, dürfte den Biber ohne weiters schiessen. Dazu bräuchte er eine Abschussgenehmigung des oben genannten Amtes (die sehr selten ausgestellt wird).
Und sogar das wird in befriedeten Bezirken kaum genehmigt. Hier würde dann nur mit der Falle gejagt werden (ebenso selten).
Du selbst darfst den Biber anschauen - sonst nichts. Weder fangen, noch erlegen, nicht mal seine Biberburg oder andere Bauten beschädigen oder entfernen (sollten sie auf Deinem Grundstück sein).
Auch wenn Du selbst den Jagdschein hättest. Ein Waffenschein - wie in anderen Antworten genannt- hat gleich zweimal nichts damit zu tun.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAAV-2?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Auf Bisam, Bisamratte und alle anderen Tiere darfst Du ebenso wenig schiessen.
Schau doch erst mal genau hin, ob es wirklich ein Biber oder nicht doch ein Nutria oder eine Bisamratte ist. Auf den 1. Blick könnte man sie verwechseln, da man sie ja nicht oft sieht, auf den 2. jedoch nicht, da der Biber mit fast 1 m auch ziemlich groß/lang ist und einen ganz charakteristischen schaufelartigen Schwanz hat. Er ist der einzige der Genannten, der streng geschützt ist. Um herauszubekommen, ob Biber, Bisam, Nutria, schaust du hier:
und nichtmal auf Scheiben wenns in einem Wohngebiet ist.
Querschläger können tödlich sein...
Zielscheiben nicht Fensterscheiben, natürlich im Schützenhaus oder Schießstand!
War mir schon klar das du Zielscheiben meinst, aber auch das ist im eigenen Garten nicht einfach so erlaubt, das meinte ich damit
Falls es sich um einen Vertreter der Gattung "Justin" handeln sollte: Feuer frei! Man kann sich hier ggf. sogar auf Notwehr o.ä. berufen ... hab ich mal gehört.
http://die-fruehreifen.de/strips/Frueh_Strip_0522.jpg
!
Nein, darfst du nicht. Wenn du unbedingt schießen willst, geh zu einem schießstand.
Ohne Jagdschein darf er auf Scheiben schießen, aber nicht auf Lebewesen!