In meinem Blog Gastbeiträge veröffentlichen - was muss ich beachten?

1 Antwort

Hi,

die einfachste Lösung ist höchstwahrscheinlich: die Nutzer die Beiträge selbst veröffentlichen lassen - in diesem Falle wärst Du nach § 10 TMG als Diensteanbieter (hier als Betreiber des Blogs) nicht verantwortlich.

Ich muss sicher eine Klausel drunter schreiben, dass ich nicht hafte?

Drunter schreiben kann man vieles - aus rechtlicher Sicht wird das allerdings vermutlich völlig belanglos sein. Denn

"Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich." - § 7 Abs. 1 TMG

Sofern Du einen Beitrag veröffentlichst, bist Du von Gesetzeswegen erst einmal dafür verantwortlich - eine gesetzliche Verpflichtung lässt sich per se durch eine einseitige Erklärung nicht außer Kraft setzen.

Gegebenenfalls wäre eine Vereinbarung mit den Gastautoren eine weitere Lösung, in der bspw. die Haftungsfrage, Urheber- und Nutzungsrechte geregelt werden. Wie belastbar diese Konstruktion ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ansonsten...

Es sollte unabhängig von der gewählten Variante in Deinem Interesse als Betreiber des Blogs liegen, dass keine offensichtlichen straf- oder zivilrechtlich relevante Inhalte auf Deinem Blog erscheinen.

Ein Durchlesen der Beiträge vor der Veröffentlichung sei daher unbedingt angeraten.

LG

Woher ich das weiß:Hobby – Blogger seit 2019 (Thema: Rettungsdienst/Notfallmedizin)