In Deutschland krankenversichert bleiben aber grenznah im EU Ausland wohnen?
Darf man, wenn man die Adresse seiner Familie/ vom Partner (wohnhaft in Deutschland direkt an der Grenze) angeben, wenn man selbst grenznah aber im EU Ausland wohnt und somit in Deutschland krankenversichert bleiben und auch in Deutschland die Beiträge zahlt. Die Person arbeitet momentan nicht, ist nicht arbeitslos, bezieht keine Sozialleistungen und kein Bafög und ist freiwillig versichert.
2 Antworten
Das kommt auf das jeweilige Land an, ob es dort auch eine Krankenversicherungspflicht gibt. Mit einer deutschen Krankenversicherung brauchst du dann jedenfalls zusätzlich den Auslandsversicherungsschutz
Ganz durchschaue ich deine Frage nicht. Was du beschreibst, klingt nach Grenzgänger-Situation, aber ohne eigenes Einkommen?
Üblicherweise gilt das Erwerbsortprinzip (du bist dort krankenversichert, wo du arbeitest). Je nach Land kann es aber auch eine Wahlmöglichkeit geben, d.h. du kannst dir aussuchen, wo du dich versicherst.