In der Ubahn erbrochen - muss ich zahlen?

12 Antworten

Ich kann überhaupt nicht einschätzen was ich da zu erwarten habe und hoffe dass da nichts kommt. Weiß hier jemand mehr?

Abgesehen von der grds. Schadensersatzpflicht n. § 823 BGB hast du gem. 5.1 (1) der Beförderungsbedingungen der KVB die notwendigen Reinigungskosten zu bezahlen.

HTH

G imager761

Wenn einem sowas nicht passiert ist, hat man nicht studiert.


also erstens gibt es kein gesetz dass amn nicht in die u-bahn ko tzen darf und 2. falls es sowas doch gibt must du vlt. 20 € oder so zahlen..aber nicht schlimm,^^


Pirkko  11.09.2011, 13:38

Nicht schlimm - sowas ist einfach widerwärtig und ekelhaft. Eine Woche lang u-Bahnputzen, das wär die gerechte Strafe.

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FaulTier12345  11.09.2011, 13:44
@Pirkko

Ich bin Altenpflegerin,da muss ich auch so etwas öfters wegputzen.Bekomme ich dafür auch mehr Lohn?Oder sollen das meine Bewohner selbst wegputzen?

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Leon97531  11.09.2011, 14:05
@FaulTier12345

Die Bewohner zahlen praktisch dafür das du dies wegputzt, hier im Falle des Fragestellers sieht die Sachlage völlig anders aus.

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imager761  11.09.2011, 14:15
@FaulTier12345

ch bin Altenpflegerin,da muss ich auch so etwas öfters wegputzen.Bekomme ich dafür auch mehr Lohn?Oder sollen das meine Bewohner selbst wegputzen?

Ich glaube nicht, dass die Heimbewohner bis zum Erbrechen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie sich übergeben :-(

Wenn du dich als Reinigungskraft definierst, solltest du besser den Job wechseln :-O

Nomen est omen, sic est. (Dein Nickname ist Programm...)

G Imager761

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Der Strang, die Stränge.

Reinigungskosten +Bußgeld

klar. du hast denbereich verschmutzt und mußt für die reinigung aufkommen - wer denn sonst?