Immatrikulation beantragen oder kann ich eventuell noch warten?

1 Antwort

Wie ich aus der Übersicht ersehe, hast Du dich im ersten Antrag für Rechtswissenschaft beworben aber noch keinen positiven Bescheid bekommen. Dein zweiter Antrag bezieht sich auf Geschichtswissenschaft mit Deutsch als Nebenfach. Da dieser Studiengang ncht zulassungsbeschränkt ist, könntest Du dich hierfür im Rahmen der Immatriulationsfrist einschreiben. Versäumst Du diese Frist,dann ist dieser Studienplatz im Regelfall für dich zum Wintersemester verloren. Wenn Du in Rechtswissenschaft bis zum Ende dieser Einschreibefrist keine Zusage bekommst, müsstest Du dich also einschreiben. Im Regelfall kannst Du auch als eingeschriebener Student die Zulassung für ein anderes Studium annehmen, müsstest dich aber wieder exmatrikulieren, um dich an der anderen Uni für Rechtswissenschaft immatrikulieren zu können. Das ist zwar grundsätzlich möglich, kann aber zu erheblichen zeitlichen Schwierigkeiten führen, wenn die Exmatrikulation nicht sofort erfolgen kann und die Einschreibefrist an der anderen Uni abzulaufen droht. Da die Situation an jeder Hochschule anders ist, empfehle ich dringend, telefonisch Kontakt mit der Zentralen Studienberatung der Zweitantrags-Universität aufzunehmen, um das genannte Zeitproblem mit denen zu besprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe mein ganzes Berufsleben in Hochschulen gearbeitet