Im Einzelhandel arbeiten und schwanger?
Hallo zusammen,
ich arbeite im Einzelhandel in der Molkerei Abteilung. Bin jetzt in der 6. Woche schwanger. Ich schleppe täglich Milch Kartons und andere schwere Sachen hin und her. Habe immer Angst, da man eig nicht so schwer heben sollte. Bin das erste mal schwanger, ich weiss nicht wieviel man heben kann. Die Frage jetzt, soll ich meinem Chef jetzt schon was sagen oder soll ich bis zur 12. Woche warten? Beim Frauenarzt war ich noch nicht, der Termin ist erst in einer Woche. Hoffe jemand kann mir helfen, der auch im Einzelhandel gearbeitet hat :)
6 Antworten
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Da du noch nicht beim Arzt warst, kannst du deine (vermeintliche) Schwangerschaft nicht beweisen und somit auch keinen Mutterschutz in Anspruch nehmen.
Ob du es dann deinem Chef sagst, musst du abwägen. Natürlich darf er es keinem sagen, aber alle werden merken, wenn du Sonderbehandlungen kassiert. Somit werden es alle wissen. Wenn es dann doch schief geht, wissen es halt alle. Was dir da lieber ist, musst du entscheiden. Aber achte darauf, dass deine Familie/Freunde es vor den Kollegen erfahren.
Je nach dem, was für einen Vertrag du hast, ist es denkbar, dass du dann leider sehr schnell gehen kannst.
Blöde Situation 🤷🏻
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Du solltest es Deinem Chef erst sagen, wenn Du sicher bist.
Und nein, Du solltest nicht schwer heben.
Kannst Du nicht krankmachen oder bei einem anderen FA einen schnelleren Termin bekommen? Da musst Du ja nur einmal hingehen ....
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Ich versuche ja schon so wenig wie möglich schwer zu heben, ist aber im Einzelhandel unmöglich -.-
das mit dem krankmachen ist auch eine Sache, bin mir da immer etwas unsicher.
echt blöde Situation
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ach ja, arbeite erst seit 3 Monaten in dem Laden, dass heisst hab keinen Bezug so richtig zum Chef. War vorher in einem anderen Laden.
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Wie viele Kilo wiegen diese Milchkartons - ich vermute es sind diese 12er Kartons = 12 Kilogramm +
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Du mußt unbedingt so schnell wie möglich zum Frauenarzt/in gehen. Durch schweres Heben riskierst du die Schwangerschaft bzw. das Kind.
Schwangere sind nicht kündbar - selbst in der Probezeit nicht.