IHK-Prüfer werden?

3 Antworten

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Das lohnt sich nur, wenn es dein Herzenswunsch ist, die Berufsausbildung zu unterstützen.

Für die Prüfungszeit wirst Du nicht freigestellt. Bevor Du hierfür einen Urlaubsantrag einreichst, musst Du aber erst einmal mit deinem Arbeitgeber besprechen, ob er hiermit einverstanden ist.

Schließlich nutzt Du deinen Erholungsurlaub nicht für den dafür vorgesehenen Zweck.

Zum Thema Bezahlung: Da die IHK gemeinnützig ist, liegt die Vergütung hier deutlich unter dem Mindestlohn.

Eine große Berufserfahrung brauchst Du auch nicht. bei der Bearbeitung von Prüfungen bekommst Du sowieso Lösungsvorschläge der IHK.


DaMarcus 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 16:21

Es muss und soll sich für mich finanziell gar nicht "lohnen", selbst wenn ich da +-0 rausgehe, wäre das schon okay. Ich würde auch gerne up to date sein, was die Ausbildung angeht, ob ich meine Auszbildenden nach dem aktuellen Stand ausbilde und wie der Wissensstand der nachfolgenden Generationen ist.

Im Internet finden sich widersprüchliche Aussagen zur Freistellung. So schreibt z.B. die IHK Darmstadt, dass es eine Freistellungspflicht gibt, weil es ein öffentliches und kein privates Ehrenamt ist:

https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Freistellung/Freistellung_und_Ehrenamt/2552902#titleInText7

Ob das jetzt bundesweites Recht ist, habe ich aber nicht gefunden. Ich repräsentiere aber als Prüfer ja auch mein Unternehmen nach Außen, sodass ich trotz meines Fehlens am Arbeitsplatz in dem Zeitraum Öffentlichkeitsarbeit für das Unternehmen leiste. Vielleicht ließe sich das argumentativ so darlegen.

 

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Novos  15.03.2017, 15:32

Prüfer ist (zum Glück) ein Ehrenamt, dafür bekommt man ein relativ hohes Geld.

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ChristianLE  15.03.2017, 15:35
@Novos

dafür bekommt man ein relativ hohes Geld.

 

Eine Vergütung von ca. 5-6 €/h halte ich nicht für "hohes" Geld. Wenn Du abends daheim sitzt und Prüfungen korrigierst, bekommst Du dafür gar nichts.

Die Begriffe "Ehrenamt" und "hohe Vergütung" sind widersprüchlich.

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Ich denke, wenn Du die 2. oder 3. "Generation" von Azubis erfolgreich ausgebildest hat, kannst Du man Anfragen, ob sie Dich in die Prüferriege aufnehmen. Das bedeutet 5 bis 6 jahre gute Ausbilderarbeit.



ChristianLE  15.03.2017, 15:25

Ich denke, wenn Du die 2. oder 3. "Generation" von Azubis erfolgreich ausgebildest hat, kannst Du man Anfragen, ob sie Dich in die Prüferriege aufnehmen.

 

Die IHK sucht in der Regel händeringend nach Prüfern.

Die aktuellen Prüfer haben das Renteneintrittsalter teilweise schon vor etlichen Jahren überschritten. Ich saß letztens in der Prüfung zur AEVO. Der älteste Prüfer neben mir war 82 Jahre alt.

Da die Bezahlung der Prüfer - gelinde gesagt - miserabel ist, werden auch Prüfer mit geringer Erfahrung genommen.

Im übrigen brauchst Du den Ausbilderschein gar nicht, um als Prüfer zu arbeiten. Hier ist ein entsprechender Berufsabschluss völlig ausreichend.

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Novos  15.03.2017, 15:29
@ChristianLE

Prüfer ist (zum Glück) ein Ehrenamt, dafür bekommt man ein relativ hohes Geld.

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ChristianLE  15.03.2017, 15:35
@Novos

 dafür bekommt man ein relativ hohes Geld.

 

eben nicht.

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Novos  15.03.2017, 15:39
@ChristianLE

ich bekomme für einen Tag Ehrenamt 5€, als Prüfer hatte ich das in rund einer Stunde

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ChristianLE  15.03.2017, 15:46
@Novos

5 €/Stunde ist für mich aber kein hohes Geld.

Ich habe für zwei Prüfungstage etwas mehr als 60 € bekommen.

Der finanzielle Aspekt ist hier zu vernachlässigen.

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Novos  15.03.2017, 15:49
@ChristianLE

Dann hast Du den Begriff "Ehrenamt" falsch verstanden.

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Du solltest Erfahrung in Ausbildung und Lehre mitbringen.

Also:

  • mehrere Jahre Auszubildende unterwiesen/ausgebildet haben
  • in Lehrgängen und Klassen bei der IHK unterrichtet haben

ChristianLE  15.03.2017, 15:29
  • mehrere Jahre Auszubildende unterwiesen/ausgebildet haben
  • in Lehrgängen und Klassen bei der IHK unterrichtet haben
  •  

    Das ist nicht nötig. Die IHK verlangt lediglich einen Sachkundenachweis des potentiellen Prüfers.

    Theoretisch brauchst Du nicht einmal einen passenden Berufsabschluss.

    Angenommen, Du bist gelernter Tischler, hast aber 3 Jahre im Beruf des Automobilkaufmanns gearbeitet, darfst Du auch in dem Bereich prüfen.

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