Ich wurde angezeigt wegen eines Whatsapp-Status'

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo DMbuzz1,

Lex01 hat nicht ganz unrecht.

Die Polizei prüft natürlich schon, ob hier überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt. Liegt keine strafbare Handlung vor, nimmt die Polizei auch die Anzeige nicht entgegen.

Wenn die Polizei bei vorliegen einer Straftat die Strafanzeige/den Strafantrag erst einmal aufnimmt, dann muss sie auch weiter ermitteln und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben. Dazu gehört die Vernehmung des Anzeigenden, wie auch die Vorladung des Beschuldigten.

Aber das was von ChrissiiBoom geschilderte stellt keine strafbare Handlung da, da hier weder eine Beleidigung, noch Verleumdung und auch keine Bedrohung vorliegt. Das wäre im Grunde genommen in der Regel die drei Sachen, die bei SMS oder Foreneinträgen in Frage kommen könnten, hier aber wie gesagt nicht zutreffen.

Und zu Dir ChrissiiBoom möchte ich noch einmal sagen, dass nach Trennungen von Freunden so oft behauptet wird:

"ICH HABE DICH ANGEZEIGT"

Und 90 Prozent davon wurden gar nicht angezeigt und bei den restlichen 9,9 Prozent, führt die Anzeige zu nichts. Nur eine von tausend Anzeigen führt vielleicht mal zu einem Gerichtsverfahren. Aber dann lag auch schon was extremes vor.

Wie jeder meiner Vorredner auch schon gesagt hat, brauchst Du Dir da keine Sorgen machen, dass die Polizei eine Strafanzeige aufgenommen hat, nur weil Du dieses:

"R.I.P - R.I.P - U & Me !! -">

geschrieben hast.

Schöne Grüße
TheGrow

Du hast weder etwas verbotenes gemacht, noch irgendjemand damit beleidigt. Da kann und darf nichts passieren, das verspreche ich!!! Rede übrigens aus Erfahrung, da mein Vater Polizeikommandant ist! LG


ChrissiiBoom 
Beitragsersteller
 11.03.2013, 14:19

danke für deine Antwort (=
dachte mir, dass das eigentlich nicht sein kann, weil ihr name ja nicht dort steht und es sowieso nur wegen dem lied war

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In der Theorie sind alle Anfeindungen im Internet (also Posts auf Facebook, Tweets auf Twitter oder eben auch der Status auf Whats App) verboten. Da dein Status aber weder feindlich gegen eine bestimmte Person noch gegen Gruppe ist, dürften dich keine rechtlichen Konsequenzen ereilen.

Also die Beamten werden vermutlich an einem Lachkrampf ersticken- und das zu recht.

Du hast weder ihren Namen geschrieben, sodass nichts auf sie hinweist noch hast Du sonst irgendetwas "bösartiges" gemacht. Das, was Du als Whaddsäbb Status hast, ist keineswegs verboten!

Du kannst Dich also getrost in Deinem Stuhl zurücklehnen, denn da wird gar nichts auf Dich zukommen! Nicht im geringsten, denn man hat nichts gegen Dich in der Hand. Und wenn Du sie beleidigt hättest- meinst Du, die Beamten interessieren sich dafür? Das ist eine kleine Streitigkeit unter Jugendlichen, die sich gegenseitig auf den Sack gehen.

So etwas gibt es doch ständig im Internet, aber wenn ich Du wäre würde ich Deiner ehemaligen Freundin ein paar Takte dazu sagen- sie hat definitiv nicht alle Latten am Zaun!


ChrissiiBoom 
Beitragsersteller
 11.03.2013, 14:20

sie ist erwachsen o___O =D

Aber auf jeden Fall danke für deine ANtwort :)

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Adlertraegerin  11.03.2013, 14:22
@ChrissiiBoom

Erwachsen? Ist das Dein Ernst? Na, höchstens am Ausweis kann man sie als erwachsen einstufen- geistlich bestimmt nicht.

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Hallo,

du musst dir keinerlei Sorgen machen. Dieser Status bezieht sich weder auf eine Person, selbst wenn wäre dies nicht als beleidigende Geste anzusehen.