Ich will Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung erstatten?
Jemand den ich nicht leiden kann ist zu weit gegangen und hat mich übelst beleidigt (zu heftig um das hier schreiben zu können) und mir "ich Schlitz dich auf" gesagt. Jetzt will ich das er dafür leidet! Das Problem ist, dass wir unter vier Augen waren als er mir das gesagt hatte, also ich keine Zeugen habe. Sein Wort gegen meins heißt es jetzt... Doch ein paar Leute können bezeugen, das er mich auch schon früher angegiftet hatte, zwar nicht so etwas ernstes wie bis jetzt, aber eine Feindseligkeit war schon immer da. Was für Chancen habe ich da vor Gerricht?
13 Antworten
Laß es bitte ! Nur ein direkter Augen und Ohrenzeuge würde ein überzeugender Grund sein,eine Strafanzeige mit Strafanspruch zu machen.Vermutlich kommt es nicht zur Verhandlung,Aussage gegen Aussage.Selbst wenn Du einen Beweis hättest,könnte die Sache an den Schiedsmann verwiesen werden,gegen eine kleine Geldauflage eingestellt werden,oder mit einem Strafbefehl ( Geldzahlung ohne gerichtliche Klärung)geahndet werden.Richtig ärgern würdest Du Dich,wenn er Strafantrag wegen übler Nachrede,falscher Verdächtigung,Verleumdung stellen würde,Du verlieren würdest und einer Schadenersatzklage wegen Rufschädigung gegenüberstehst.Das wäre nicht so selten.Liebe Grüße
Dazu kommt,ein Zeuge ,den Du heute siehst,objektiv,kann vor Gericht bestreiten,je etwas gehört zu haben.()
Kommt darauf an wie viel Du und der andere bereits auf dem Kerbholz haben. Wenn beide keine Vorstrafen haben dann ist dieser Fall ziemlich aussichtslos und solche Verfahren werden meist wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Grundsätzlich anzeigen! Beleidigungen sollte man sich auf keinen Fall gefallen lassen. Selbst wenn es ihm nicht nachweisbar ist, wird er so wenigstens lernen, daß du es nicht auf dir sitzen läßt. Nachdem, was mir auf gf schon angetan wurde, zeige ich inzwischen auch jede Beleidigung an. Und teilweise mit erfolg, daß es die Leute dann doch entweder zurücknehmen und sich künftig benehmen oder daß es sogar wirklich zu einem Strafverfahren kommt, weil ich sehr präzise beschreibe, wie es verlaufen und die es nicht genau so präzise entkräftigen können. Also ja, zeig ihn an. Mehr als daß es wegen Mangels an Beweisen eingestellt wird oder zu einem Freispruch führt, kann nicht passieren.
Wenn du meine Antwort für falsch hälst, beschwer dich einfach beim Support. Folgendes dient nur dazu, um den Bezug zur Frage im Kommentar zu schaffen und aus ihm keine verbotene Dublette zu machen, soll aber nicht zur Diskussion auf diesem Portal führen: Es geht um einen Strafprozeß und nicht um einen Zivilprozeß. Wenn der Angeklagte freigesprochen wird, zahlt die Staatskasse die Gerichtskosten und die notwendigen Auslangen des Angeklagten. Die Kosten können einem nur auferlegt werden, wenn man zum Beispiel eine falsche Verdächtigung nachweist.
Genau! Belagert die Gerichte- die haben eh nichts zu tun! * Augen roll*
Was aber wirklich hässlich ist, derjenige soll leiden!
Mit dieser Art und Einstellung wurden noch nie Konflikte gelöst. Man erschafft höchsten neue!
Alles Gute für die Zukunft!
du bist schwach und weist nicht wie man sich gegen seine Feinde zu Wehr setzt!
Kindchen, werde erwachsen! Dann kannst Du vllt. auch zwischen wahrhafter Stärke und Schwäche unterscheiden.
Du liest Dich wie ein Kindergarten. Nur zu, bezahl den Anwalt und die Gerichtskosten für deine vermeintliche Stärke!
😂😂😂du gibst hier gerade dem größten Teil Grund zum lachen..beschwerst dich dass du beleidigt wirst und du dich verbal nicht wehren kannst-weil du ja Anzeige erstatten willst...aber teilst hier gegen jeden der nicht deiner Meinung ist aus..evtl.solltest du dir die Kraft sparen und real verbal bei deinem "Feind"austeilen😉
Doch! Sie weiß es.Sie braucht keinen Richter zu belästigen, sie klärt mit Worten
Garkeine da Aussage gegen Aussage steht..
Dir Tatsache das es früher schon Probleme gab spielt keine Rolle.. wenn du niemanden hast der bezeugen kann das dich die Person schwer beleidigt hat, brauchst du ihn garniert erst anzuzeigen..
Wenn die Sache erst mal vor Gericht ist und der Gegner freigesprochen würde, hättest Du allerdings die Gerichtskosten zu tragen!