Ich soll als Zeuge aussagen und möchte anonym bleiben

4 Antworten

was dein führungszeugnis betrifft, da wird nichts vermerkt. du bist als ZEUGE, und nicht als angeklagte vor gericht. anders würde es aussehen, wenn du eine falschaussage machst, damit machst du dich selber strafbar. also, wenn du vor gericht aussagen müsstest, alles was du weisst, und nur die wahrheit. was die anonymität betrifft, das musst du leider vergessen, das gibt es bei gericht nicht. du musst selber da hin gehen und deine aussage selber machen. dein handy können sie beim gericht für beweiszwecke kurz nehmen, du bekommst es aber spätestens nach der verhandlung zurück.


due2362 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 16:58

okay verstehe. Vielen danke für die antwort. Aber was ist denn, wenn es nicht zu einem verfahren kommt, sondern "nur" zu einer anzeige. wird beides gleich gehandhabt ?

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neptunbewohner  16.02.2013, 20:09
@due2362

ja, das ist in der regel fast gleich, nur mit dem unterschied, dass du zur polizeilichen einvernahma alleine hingehen kannst, und eventuell, das bin ich aber nicht ganz sicher, nicht zwingend musst. es ist danach möglich, dass die staatsanwaltschaft zusammen mit dem gerichtshof alleine ein urteil fällt, ohne dass es zu einer verhandlung kommt. aber das ist eigendlich nur der fall, wenn der täter einsichtig ist, und die begangene straftat zugibt. und auch nur bei leichten fällen.

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Wenn sie eine Anzeige macht und dich als Zeugen benennt, hast du keine Wahl. Anonym geht da nix - wie sollte auch eine anonyme Aussage vor Gericht bestehen? Stell dir mal vor gegen dich würde jemand anonym aussagen? Du solltest jetzt auch nix mehr löschen von deinem Handy und es ggf. der Polizei zur Verfügung stellen.

Es ist eine Sauerei, Nackbilder zu verschicken und es ist keine Peinlichkeit, da auszusagen. Hoffe mal, du hast die Bilder nicht selber weitergeschickt...


due2362 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 16:51

Nein weiterverschickt habe ich sie nicht, sowas ist echt unter aller sau. Und wie kann man sich so eine vorladung dann vorstellen? Sind alle anwesend, die damit was zu tun haben? Aber in meine akte kommt nichts, oder ?

Bilder sind schon alle längst gelöscht, jedoch kann man anhand des textverlaufes sehen, dass sie verschickt wurden sind. Wie sieht das dann aus, wenn die polizei mein handy hat? lesen sie sich alles durch oder wie ? Danke für die antwort.

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bigsur  16.02.2013, 19:03
@due2362

du bekommst einen Brief von der Polizei, mit der Bitte, zur Einvernahme/Zeugenaussage zu erscheinen. Dieser Einladung kannst du, mußt du aber nicht Folge leisten. Dann wirst du ggf. direkt zur Verhandlung geladen, vom Gericht. Da mußt du erscheinen, sonst wirst du zu hause abgeholt :). Bei der Vaerhandlung, sind Angeklagter, Geschädigte und ggf. ander Zeugen anwesend, die bereits ausgesagt haben. Wer noch nicht ausgesagt hat, wartet draußen. Ist wie bei Richterin Salesch :))

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Wenn es ein Verfahren gibt bekommst Du eine Vorladung per Brief/Postzustellurkunde. Anonyme Aussagen gibt es nicht.


due2362 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 16:52

Ok verstehe und von welchem Insitution kommt diese Vorladung ? Polizei, gericht ?! Danke für die antwort.

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kosy3  16.02.2013, 16:39

Hut ab! Du hast die Frage offenbar komplett durchgelesen. Ich habe es nur bis zur Hälfte geschafft.

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due2362 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 16:53
@kosy3

Hab ich mich so unverständlich ausgedrückt ? sorry stehe irgendwie total neben mir..

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due2362 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 16:53
@kosy3

Hab ich mich so unverständlich ausgedrückt ? sorry stehe irgendwie total neben mir..

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kosy3  16.02.2013, 21:08
@due2362

Nicht missverständlich, aber es ist nur etwas anstrengend einen derart langen Absatz zu lesen. Vielleicht hättest du ein paar mehr Absätze einfügen sollen. Außerdem schreibst du viel Prosa, bevor du zum eigentlichen Kern deiner Frage kommst.

Das Ganze Hin und Her der Kommunikation zwischen euch Dreien ist doch überflüssig.

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Du bist ohnehin verpflichtet, Dich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Es nicht zu tun, ist nämlich eine Straftat und das völlig zu Recht. Es spricht außerdem nichts dagegen, bei der Aufklärung einer Straftat behilflich zu sein. Das ist weder peinlich noch steht im Führungszeugnis, daß Du mal Zeuge warst. Du wirst amtlich vorgeladen, bekommst dafür frei und bekommst Deine Auslagen (z. B. Fahrgeld) ersetzt. Und das ist so, weil es eine bürgerliche Pflicht ist und überdies ehrenhaft, Zeuge zu sein, wahrheitsgemäß auszusagen und einem Menschen zu seinem Recht zu verhelfen. Ich weiß nicht, wovor Du Angst hast. Dein Handy wird nicht beschlagnahmt, es kann nur sein, daß die Daten abgerufen oder angeschaut werden, die im Zusammenhang mit diesem Fall stehen. Für Anonymität gibt es überhaupt keinen Grund. Gruß, q.


due2362 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 17:02

Ich habe vorm aussagen keine angst oder so. Ich möchte lediglich keine post nach hause zugeschickt bekommen. Ich wollte annym bleiben, weil es eine schwierige situation ist, da ankläger eine freunde ist und der angeklagte ein freund von mir ist bzw ihr ex freund.

Natürlcih werde ich aussagen, um ihr zum recht zu verhelfen.

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due2362 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 17:02
@due2362

Achja, sind alle anwesend dann ?

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bigsur  16.02.2013, 19:05
@due2362

bei der polizeilichen Zeugenvernehmung nicht, bei Gericht schon.

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