Ich muss meinen Hund anmelden. Die Ordnungsamt verlangt von mir einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, Auskunftsart O. Was beutet das?
3 Antworten
Landeshundeverordnung NRW, §11, Abs. 2: große Hunde
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde.
Zur Überprüfung deiner Zuverlässigkeit fordert die Behörde das polizeiliche Führungszeugnis
Das ist erst einmal ein ganz normales Führungszeugnis. Bei der Belegart O bleiben die Einträge jedoch etwas länger stehen, als bei dem "normalen" Führungszeugnis (Belegart N). man nennt das eine "Überliegefrist".
Wenn Dein Führungszeugnis "sauber" ist, Du also noch nie einen Eintrag hattest, macht das also keinen Unterschied.
Das frag ich mich jetzt auch. In welchem Bundesland bist du?
Belegart O ist das behördliche Führungszeugnis.
(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen. § 11 Landeshundegesetz NRW für große Hunde (20/40 Regelung)
Du wirst also nich drumrum kommen, das Führungszeugnis vorzulegen.
das Ordnungsamt will die Angaben wohl vergleichen oder auch übernehmen.
In Niedersachsen ist jeder Hundehalter verpflichtet, die Haltung samt Angaben zum Tier dem Zentralregister zu melden.
Es gbit kein Bundeszentralregister für Hunde. Hier ist das Führungszeugnis gemeint.
Ich meinte auch für mich und nicht für mein Hund :)
Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 6 NHundG.
Es gibt zwar kein Bundesregister für Hunde, wohl aber ein Niedersächsisches.
Darum geht es aber hier nicht. Es geht um die 20/40-regelung des Landeshundegesetzes NRW und um ein polizeiliches Führungszeugnis.
Wieso braucht man denn so etwas, wenn ich nur einen Labbi anmelden möchte. Er ist ja keine Kampfhund?!