Ich muss meinen Hund anmelden. Die Ordnungsamt verlangt von mir einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, Auskunftsart O. Was beutet das?

3 Antworten

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Landeshundeverordnung NRW, §11, Abs. 2: große Hunde

Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde.

Zur Überprüfung deiner Zuverlässigkeit fordert die Behörde das polizeiliche Führungszeugnis

Das ist erst einmal ein ganz normales Führungszeugnis. Bei der Belegart O bleiben die Einträge jedoch etwas länger stehen, als bei dem "normalen" Führungszeugnis (Belegart N). man nennt das eine "Überliegefrist".

Wenn Dein Führungszeugnis "sauber" ist, Du also noch nie einen Eintrag hattest, macht das also keinen Unterschied.


Aydan123 
Beitragsersteller
 04.04.2016, 13:17

Wieso braucht man denn so etwas, wenn ich nur einen Labbi anmelden möchte. Er ist ja keine Kampfhund?!

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NSchuder  04.04.2016, 13:20
@Aydan123

Nein, ein Labbi ist meines Wissens kein Kampfhund, aber in Niedersachsen ist das - glaube ich - für alle Rassen Vorschrift.

Auf welcher Rechtsgrundlage das beruht, kann Dir das für Dich zuständige Ordnungsamt sicher sagen...

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Bitterkraut  04.04.2016, 13:30
@Aydan123

Belegart O ist das behördliche Führungszeugnis.

(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen. § 11 Landeshundegesetz  NRW für große Hunde (20/40 Regelung)

Du wirst also nich drumrum kommen, das Führungszeugnis vorzulegen.

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das Ordnungsamt will die Angaben wohl vergleichen oder auch übernehmen.

In Niedersachsen ist jeder Hundehalter verpflichtet, die Haltung samt Angaben zum Tier dem Zentralregister zu melden.

https://www.hunderegister-nds.de/login


Bitterkraut  04.04.2016, 13:18

Es gbit kein Bundeszentralregister für Hunde. Hier ist das Führungszeugnis gemeint.

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Aydan123 
Beitragsersteller
 04.04.2016, 13:22
@Bitterkraut

Ich meinte auch für mich und nicht für mein Hund :)

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NSchuder  04.04.2016, 13:23
@Bitterkraut

Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 6 NHundG.

Es gibt zwar kein Bundesregister für Hunde, wohl aber ein Niedersächsisches.

https://www.hunderegister-nds.de/login

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Bitterkraut  04.04.2016, 13:33
@NSchuder

Darum geht es aber hier nicht. Es geht um die 20/40-regelung des Landeshundegesetzes NRW und um ein polizeiliches Führungszeugnis.

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