Ich möchte meine Speicherkarte (64 GB, Sandisk) so formatieren, dass nur noch 4 oder 8 GB drauf passen, wegen der DSGVO und Dashcams?
Wie stelle ich das am besten an, hat das Nachteile auf die Qualität und Leistung der Speicherkarte in der Dashcam, und kann ich das wieder rückgängig machen?
Danke für alle Antworten <3
habe die azdome gs36 h
2 Antworten
Du musst die Karte partitionieren, heißt in mehrere Teile "zerlegen"
Dabei legst du auch die große der Teile fest.
Wie das mit Windows geht, weiß ich nicht mehr. Linux benutzt dafür fdisk.
Gewöhnlich wird eine erste Partition der gewünschten Größe erstellt, dann die zweite, die dritte .... Du kannst auch schon nach der ersten aufhören.
Danach formatierst du die angelegten Partitionen.
Mit Linux mkfs -t <feilsystem> <Gerätedatei>
Sonst nimmst gparted. Ist auch auf Parted Magic (Linux Live System) enthalten.
mein letztes Windows war Windows2000. Das habe ich einfach vergessen.
Bin leider kein Linux nutzer, ich klicke einfach nur gerne und bin dann glücklich, klick, klick, Glück.
In der DSGVO steht aber das du keine Anlasslose Aufzeichnung von mehr als 30 Sekunden machen darfst nicht das die Speichersticks eine bestimmte größe nicht überschreiten dürfen.
Dann wären alle Dashcams illegal, die es auf dem Markt gibt, auch die von Viofo etc, die durch Fahrnünftig und DDG beworben werden.
Quatsch.
Die Daten werden ja laufend überschrieben, nur bei Erschütterung oder manueller Eingabe in den Permanent-Speicher überführt und gegen Überschreibung geschützt.
Die Daten werden ja laufend überschrieben,
Wenn sie laufend mehr oder minder im Ram sind und dort nicht mehr als Sekunden gespeichert werden ist das auch legal.
Wenn du die ganze Fahrt aufnimmst und erst überschrieben wird wenn die Karte voll ist dann ist es das nicht.
Leider überschreibt diese erst, wenn die Karte voll ist :(
"
Nextbase und Garmin versucht diese Richtlinie 1zu1 umzusetzen, indem sie 15 sekunden in die Vergangenheit speichern und 15 sekunden in die Zukunft (also insgesamt 30 Sekunden). Aber das ist im Fall der Fälle leider zu wenig und deshalb kann ich die Kameras von denen nicht guten Gewissens empfehlen, weil zu häufig einfach wichtige Informationen fehlen.
Die von Solmecke angesprochenen und vom LfD empfohlenen 30 sekunden sind schon besser, aber am sinnvollsten wären laut meiner Auswertung 45 Sekunden in die Vergangenheit.
Mit genau 30 sekunden gibt es meines Wissens keine Kamera, aber am ehesten dran kommen Viofo und Vantrue, wenn man das 1 minütige Intervall einstellt. Auch wenn dort durch eine andere technische Herangehensweise die Speicherdauer in die Vergangenheit dann zwischen 30 und maximal 74 sekunden variiert (Erklärung wenn es interessiert kann ich gerne nachliefern). Diese Kameras werden auch offiziell mit ihrer Loop-Funktion beworben, auch wenn das eine leichte Dehnung dieser offiziellen Richtlinie vom LfD ist. aber so hat man immer alle notwendigen Informationen zu einem Unfallhergang beisammen.
So würde ich im Fall der Fälle auch argumentieren, sollte überhaupt jemals jemand danach fragen."
Außerdem, war das nicht die Antwort auf meine Frage...
Wenn deine Frage von einer Falschen annahme ausgeht dann sollte man das erwähnen.
Dann wären alle Dashcams illegal, die es auf dem Markt gib
Wenn sie z.B. eine komplette Fahrt aufzeichnen dann ja dann sind die Illegal lt. Bundesverfassungsgericht. Besser gesagt deren Verwendung.
Und zwar unabhängig von der Stickgröße.
Geht bei Windows im Prinzip genauso. Nur der Befehl ist natürlich ein anderer und wird meist eh über die Oberfläche gemacht.