ich habe nach meinem letzten A-losengeld z.Zt. keine Arbeitsstelle und frage, ob ich auch ohne Zahlungen von irgendeinem Amt weiterhin krankenversichert bin?

2 Antworten

Die Kosten der freiwilligen Mitgliedschaft in der ges. Krankenversicherung betragen auf jeden Fall 14% der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (z.Zt. 1.178,33 €) zzgl. kassenabh. Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung von 3,4% (4% wenn über 23 und kinderlos).

Der Rest ist Mathe, das traue ich dir zu

Was spricht gegen die Bentragung von Bürgergeld?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

DerHans  23.08.2024, 21:20

Das gilt aber nur, NACHDEM die Einkommenssituation der Krankenkasse offen gelegt wurde.

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Liberec328 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 17:14

Super, danke für die Antwort. Du hast mir sehr geholfen, eine Entscheidung zu treffen.

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Dann musst Du das Alosengeld weiter beantragen oder Du rufst bei der Krankenkasse an und fragst, ob Du auch weiter über den Vater versichert sein kannst. Bist Du unter 25? und lebst bei Ihm?


kevin1905  23.08.2024, 16:49

Familienversicherung nur wenn das eigene Einkommen <= 505,- € im Monat (538,- € bei Minijob) und man noch keine 23 ist (25 gilt nur für Schüler und Studenten).

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mucki007xyz425  23.08.2024, 16:50
@kevin1905

Stimmt. Ich war früher Studentin und über Eltern damals noch versichert bis 25 und bekam Halbwaisenrente damals.

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