Ich hab ein Problem mit meinen Nachbarn?

8 Antworten

Du kannst nichts dafür, dass die Wände und der Boden deiner Wohnung nicht gut isoliert sind. Da hat der Vermieter gespart, leider!

Kinder haben das Recht, in der Wohnung zu spielen, zu laufen, zu hüpfen und auch mal zu schreien und zu toben. Kinder dürfen Kinder sein, das sagt jeder Richter, falls es zu einem Prozess käme. Aber dazu kommt es nicht, weil der Nachbar das weiß. Er will dich unter Druck setzen, aber diesem Druck musst du standhalten.

Lege ihm Gerichts-Urteile über ähnliche Fälle vor, so nimmst du ihm den Wind aus den Segeln. Du kannst ihn aber auch mal zum Kaffee einladen, damit er sieht, dass dein Kind ganz normal spielt und hüpft und redet. Das stimmt die meisten Nachbarn friedlicher.

Du bist schon viel mit dem Kind draußen, das ist gut für das Kind und für den Nachbarn auch. Wenn das Kind wetterfest gekleidet ist, kann es auch mal bei Regen draußen sein, davon wird man nicht krank, das wird dir jeder Arzt bestätigen, aber es ist halt nicht so angenehm.

Aber du hast das Recht, drinnen zu sein, wann immer du willst, du hast das Recht, Besuch zu empfangen, du musst dich eben an die Hausordnung und an die Nachtruhe halten. Aber ein Kind darf auch nachts mal weinen, da darf keiner meckern.

Es kann der Beste nicht in Frieden leben...

Häng doch den Zettel für alle sichtbar an deine Tür mit einer Bemerkung wie: Der anonyme Verfasser dieser Drohung möge sich bitte persönlich melden oder weitere Drohungen unterlassen!


Dazu gibt es u. a. Folgendes:

Das Wichtigste zur Lärmbelästigung durch Kinder

Ist Kinderlärm eine Ruhestörung?

Grundsätzlich gilt Lärm durch Kinder oder Kindergeschrei nicht als Ruhestörung und muss bis zu einem bestimmten Maß immer toleriert werden.

Kann Kinderlärm in der Mietwohnung eine Mietminderung begründen?

Ist die Lärmbelästigung durch Kinderlärm in der Wohnung rücksichtslos oder überschreitet dieser das zulässige Maß, ist eine Minderung der Miete möglich. Wie hoch diese dann ausfällt, ist einzelfallabhängig.

Kann ein Streit mit den Nachbarn wegen Kinderlärm vor Gericht landen?

Können sich die Nachbarn nicht auf einen Kompromiss einigen, sind Verhandlungen vor Gericht wegen Ruhestörungen nicht selten. Ob eine Klage wegen Kinderlärm erfolgreich ist und eine Mietminderung wegen Lärms erfolgen kann, kann pauschal nicht beurteilt werden, da dies von den individuellen Umständen abhängt.

Kindergeräusche sind per Gesetz kein Lärm, über den man sich beschweren kann.

Leider sind aber wirklich viele Häuser sehr hellhörig. Hier kann man auch kleinen Kindern sehr gut beibringen, daß Rennen und Stampfen nicht gewünscht ist. das gleiche gilt später auch für Musik hören.

Der Rest ist egal, solange die eigentliche Nachtruhezeit (ca. 22-6h) nicht regelmäßig gestört ist.

Auch hierbei gilt das Wort "regelmäßig", also auch eine Ausnahme wegen Krankheit, lautem Husten u.s.w. ist möglich.

Du hast ein kleines Kind und das darf spielen und laut sein! Dazu gibt es genügend entsprechende Gerichtsurteile.

Zettel an der Tür bringen dich in diese Unsicherheit, dass dir was passieren könnte, und du solltest- wenn du den Mut hast, die Nachbarn ansprechen- oder deinen Vermieter verständigen. So geht das nicht, du hast ein Recht auf ein friedliches Leben und ebenso dein unschuldiges Kind.

Werde zur Löwin und lasse dich nicht weiter fertigmachen! Hole dir Hilfe, werde aktiv und lasse dich nicht länger zum Opfer machen.