Honda Cbr 600RR?

6 Antworten

Mit A2 ist das fahren mit so was so oder so vorbei also lohnt das kaufen und die Drossel nicht mehr .

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen

Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet wurden, ist demgegenüber bei Führerscheinerwerb der Klasse A2 nach Inkrafttreten der Neuregelung zukünftig in Deutschland nicht erlaubt und wird als Straftat geahndet. 

Wichtiger Hinweis für das Ausland

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. 

Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.

Gegen Deutschland wurde daher wegen des Klassenumfangs ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. 

Hierauf reagiert der neue Entwurf der 11. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung und sieht die Anpassung des Gesetzes an den Wortlaut der Richtlinie vor. 

Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. 

Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war.

Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.

Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

Broblem ist die EU Führerscheinrichtlinie zu der Deutschland nunmal gezwungen ist...

Diese besagt das man Mototrräder mit 48Ps Drosselung fahren darf jedoch die Ausgagsmaschine maximal das doppelte haben darf.

Jetzt hat die CBR600RR halt 120Ps somit aktuell noch erlaubt, könnte aber in 1 oder 2 Monaten illegal werden wobei der "Bestandsschutz" noch NICHT beschlossen ist kann sein das alle die solche Maschinen bisher legal fahren dies dann über nach Illegal machen!

Also sind die ganzen 600er Supersportler (alle halbwegs aktuellen) in paar monaten dann illegal.

Kannst dir ja ne 300er oder 500er Supersportler nehmen die kannst du dann fahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister

Typisierung <- demnach ein "Hallo" nach Österreich, richtig? ;)

Die 600RR hat offen 88 kW, ist also nicht für den A2 zulässig.

  • Hast du den A2? Dann ist es das falsche Motorrad. 
  • Hast du den A? Dann brauchst du nicht drosseln zu lassen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

ja kann man. Drossel kostet je nach dem ob du es in der Werkstatt machst oder selber zwischen 150 und 250 euro


Erdinc1998 
Beitragsersteller
 30.11.2016, 21:36

Auf Typenschein schreiben lassen

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