Höherstufung im Schwerbeschädigten-Ausweis?

2 Antworten

Der Einzel-GdB von 30 für die Wirbelsäule erscheint etwas gering, allerdings kommt es auf das Ausmaß der Bewegungseinschränkung an, unter Umständen können besonders starke Schmerzen den GdB erhöhen.

Das Merkzeichen aG wird nur unter engen Voraussetzungen vergeben. Der Betroffene muss auf das Schwerste im Gehvermögen beeinträchtigt sein und das vom ersten Schritt an. Vergleichsmasstab sind in erster Linie Doppel-Oberschenkel-Amputierte.

Ich denke, Du würdest vielleicht eine Erhöhung des Gesamt-GdB mit einer Klage erreichen können aber wohl nicht das Merkzeichen aG.

Klagen vor dem Sozialgericht sind für Behinderte aber kostenfrei. Nur wenn sie einen Anwalt haben und den Prozess verlieren, müssen sie ihren Anwalt bezahlen. Das Gericht und die Gegenseite erheben keine Kosten. Man muss auch keinen Anwalt nehmen.

Das ist so ein Thema mit Ärzten und Gutachtern. Wenn man den richtigen Gutachter beauftragt und er einer Umstufung zustimmt dann kann sie erfolgreich sein. Meistens stellen aber solche Behörden eigene Gutachter zur verfügung die dann natürlich gegenteiliges behaupten.