Höherstufung der Entgeltgruppe während Elternzeit?
Hallo zusammen,
vorab: Ich habe nächste Woche ein Gespräch mit dem Betriebsrat und möchte mich einfach vorher etwas informieren. Im Internet habe ich leider nichts ähnliches gefunden.
Es geht um folgendes: Ich bin nun seit 1,5 Jahren in Elternzeit. Während dieser Zeit ist die Entgeltgruppe (nicht Stufe!) gestiegen. Ich werde Ende des Jahres wieder anfangen zu arbeiten, komme aber nicht mehr auf die alte Stelle, da diese nun belegt ist. Frage: habe ich Anspruch auf eine Höhergruppierung der Entgeltgruppe? Wenn mans so sieht, entsteht mir ein finanzieller Nachteil dadurch, dass ich Mutter geworden bin und in Elternzeit war.
Welcher Tarifvertrag?
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Branche? Sorry, aber es gibt derart viele Tarifverträge mit durchaus sehr unterschiedlichen Regelungen.
Sorry, doof von mir. Deutsche Post Tarifvertrag
4 Antworten
Der Tarifvertrag ist etwas eigentümlich in seinen Begrifflichkeiten ... Die Entgeltgruppe richtet sich nach der Tätigkeit, die Zuordnung zur Gruppenstufe müsste aber, so ich das richtig interpretiert habe, einen Monat weiter gelaufen sein.
Allerdings hat man nach der Rückkehr aus der Elternzeit keinen Anspruch auf seinen ursprünglichen Job, meist jedoch - im Zweifel mal beim Betriebsrat fragen - auf eine Tätigkeit mit gleicher Entgeltgruppe.
In der Anlage zum Tarifvertrag steht, dass die Zeit für die Gruppenstufe in der Elternzeit einen Monat weiter läuft - aber ich bleibe dabei, mal den Betriebsrat fragen, die sollten mit Eingruppierung und Rückkehr als Elternzeit viel Erfahrung haben (und seit dem TV Ang und TV Arb hat sich einiges verändert).
Ja, wobei mir die Gruppenstufe egal ist. Würde nur gerne wissen wie das wegen der Entgeltgruppe geregelt ist.
Trotzdem vielen Dank. Ich werde bald mit dem Betriebsrat sprechen
finanzieller Nachteil dadurch, dass ich Mutter geworden bin und in Elternzeit war.
Ja, so geht es Vielen. Nein, du hast keinen Anspruch.
Die Eingruppierung ist immer an die Stelle gekoppelt, insofern ist nur relevant, welche Tätigkeit du nach der Elternzeit ausübst.
Frage: habe ich Anspruch auf eine Höhergruppierung der Entgeltgruppe?
Nein, du hast keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung.
Soweit ich weiß, läuft die Gruppenstufe nicht weiter. Ich habe keinerlei Infos erhalten ob ich Anspruch auf eine gleichwertige Stelle haben - MIT der Höhergruppierung der Entgeltgruppe