Hochschulzugangsberechtigung bei Onlinebewerbung beide Seiten hochladen?

3 Antworten

Natürlich beide Seiten, die Bewerbung muss vollständig sein, sonst kann man dir absagen, ohne Vorwarnung. Und die Frist läuft jetzt bis 15. Juli, viel Spielraum hast du nicht. 

Wirst doch wohl selber wissen, was wichtig ist und was nicht ?

Woher sollen wir wissen was auf der hinteren Seite draufsteht ?

Wenns keine Probleme macht, dann schickst halt beide Seiten.

Na ja, wenn das keine Unmenschen sind, dann würden die sich ja nochmals bei dir melden wenn sie auch die zweite Seite benötigen würden. Wenn aber auf der ersten Seite "Abitur" oder "Allgemeine Hochschulreife" draufsteht und eventuell dein Schnitt, dann sind das, meiner Logik nach, alle Infos, die sie brauchen.