Mein Ex-Freund stalkt mich. Wie soll ich mich verhalten?

6 Antworten

kannst ihn ja Drohen mit einer Anzeige wenn er nicht aufhört dann halt Anzeigen ich meine hat er ja Verdient

Sag ihm wenn das nicht aufhört gibt es ne Anzeige. Das schrägt meistens ab und wenn das nicht wirkt dann mach aus deinen Worten Taten und zeig ihn an.

Geh nicht ans Telefon (wenn du seine Nr sehen kannst) oder lege sofort auf! Mach nicht auf wenn er klingelt! Reagiere auf gar nichts und lasse dich auf keine Diskussion ein!

Sollte er trotzdem nicht aufhören sammle Beweise: notiere dir Datum, Uhrzeit und Ort wenn er sich meldet bzw anruft. Speichere Nachrichten oder drucke sie aus. Am Besten beantrage eine Fangschaltung bei deinem Telefonanbieter, als Nachweis wann und wie oft er anruft. Dann kannst du zur Polizei gehen und ihn wegen Stalking anzeigen. 

238 StGB

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

1. seine räumliche Nähe aufsucht,

2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,

3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,

4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder

5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Schick ihn das er kriegt Angst :)

Hast du es deinem jetztigen Freund erzählt oder deinen Eltern? Ich würde auf jeden Fall mit jemanden darüber reden! und Wenn die Stalkerei enorm zunimmt, dann zur Polizei gehen!


luana125 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 19:25

also ich habe es meinem Freund noch nicht erzählt aber meine BFF schon...

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lafunda  29.01.2016, 19:26
@luana125

erzähle es auf jeden Fall deinem Freund, hat ja schließlich auch was mit vertrauen zu tun! und ich glaube er könnte dir auch helfen!

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