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Die Ständekämpfe entstanden durch Auseinandersetzung zwischen Patriziern und Plebejern. Patrizier ist die Bezeichnung für die Angehörigen des alten Adels im antiken Rom (lateinisch: patricii; Singular: patricius). Sie wurden auch patres („Väter“) genannt, weil sie eine Autorität wie ein Vater beanspruchten und als Nachkommen der Gründerväter Rom gelten wollten. Sie nahmen auch für sich die ausschließliche Vertretung des Volkes (populus) gegenüber den Göttern in Anspruch. In der frühen römischen Republik waren die Patrizier eine herrschende adlige Oberschicht mit Vorrechten, die Plebejer (lateinisch: plebeii) das nichtadlige Volk.

1) Möglichkeit des Ergebnisses

Das Ziel der Plebejer war nicht, die Patrizier ganz auszuschalten und vollständig durch eine andere Führungsschicht zu ersetzen.

Obwohl die Plebejer kein wirtschaftlich und gesellschaftliche gleichartiger Teil der Bevölkerung waren, sondern unter ihnen beträchtliche Unterscheide bestanden, gelang es wiederholt, und für längere Zeit, ihre Interessen zu bündeln und eine große Anzahl zu gemeinsamen Handeln zu vereinen. Dabei eingesetzte Mittel waren unter anderem:

  • Auszug der Plebs, Zusammenschließen als eigene Gruppe mit Trennung von den Patriziern, in der antiken Überlieferung als secessio plebis (Absonderung der Plebs) bezeichnet.
  • Verweigerung/Streik der Plebs (ob die Plebejer nur den Militärdienst verweigerten – Wehrstreik/Verweigerung der Rekrutierung [Aushebung, Einberufung] oder dies weiterging, bis hin zu einer Art Generalstreik, ist nicht ganz klar)
  • Schaffung eigener Organisationen als Institutionen (Einrichtungen: Volkstribune [tribuni plebis] und Versammlung der Plebs [concilium plebis] als Volksversammlung) und Einsatz und Beistand für diese.

Die Patrizier leisteten zwar nach der Überlieferung zeitweise heftigen Widerstand, aber nicht alle waren völlig ablehnend gegenüber den Forderungen der Plebs. Die Patrizier haben Zugeständnisse gemacht. Besonders bei starkem Druck war ein teilweises Entgegenkommen kaum vermeidbar. Rom hat häufig Krieg geführt und dazu war eine breite Grundlage nötig.

2) Ergebnisse des Ständekampfes

  • Einrichtung der Heeresversammlung als Volksversammlung: Die comitia centuriata (Zenturiatsversammlung: Zenturien bedeutet wörtlich Hundertschaften) wurde zur Volksversammlung, von der unter anderem die höchsten Magistrate (Beamte, Amtsträger, Amtsinhaber) gewählr wurden , was Plebejern aktives Wahlrecht gab (sie konnten sich an der Wahl auch der höchsten Magistrate beteiligen).
  • schriftliche Aufzeichnung des geltenden Rechts (einschließlich des Gewohnheitsrechts) zur Schaffung von Rechtssicherheit (450 v. Chr. Kodifikation in dem Zwölftafelgesetzen [Leges duodecim tabularum]), was die Rechtssicherheit erhöhte
  • Provokationsrecht (Recht für römische Bürger, gegen Verurteilung zur Todesstrafe und hohen Geldbußen Einspruch zu erheben und seine Sache vor das Volk zu bringen (diese Anrufung heißt lateinisch provocatio ad populum): Anscheinend konnten Volkstribune und Aedile gegen die Ausübung von Zwangsgewalt durch die Magistrate eine Anrufung der Volksversammlung vornehmen, die für politische Strafgerichtsbarkeit zuständig wurde.
  • Abschaffung der Schuldknechtschaft: 326 v. Chr. wurde durch die Lex Poetelia Papiria de nexis die Möglichkeit von Tötung oder Versklavung des Schuldners abgeschafft.
  • fast vollständige formalrechtliche Gleichstellung (nur wenige politisch nicht wichtige Priesterämter blieben ausschließlich Patriziern vorbehalten)
  • Erlaubnis einer Ehe zwischen Partnern unterschiedlicher Stände: Die Zulässigkeit einer Heirat/Ehe (Aufhebung eines Eheverbots) zwischen einer Patrizierin/einem Patrizier mit einem Plebejer/einer Plebejerin (dieses Eherecht heißt lateinisch connubium), die anfangs nicht gegeben war, wurde 445 v. Chr. gewährt.
  • passives Wahlrecht auch für Plebejer: Passives Wahlrecht für Plebejer wurde eingeführt, das heißt Wählbarkeit auch zu den höchsten Amtern (wie Konsul, Praetor, Zensor, Diktator), sie konnten formalrechtlich nach und nach – z. B. öffneten die Leges Liciniae Sextiae 367/6 v. Chr. den Zugang zum Konsul-Amt - Magistrate [Beamte/Amtsträger/Amtsinhaber werden, ): Dies führte zu Aufnahme von Plebejern in den Senat und Stimmberechtigung dort.
  • Anerkennung plebejischer Organsiationen als Einrichtungen (Institutionen) des Gesamtstaates: Volkstribunen mit Recht auf Beistand/Hilfe [ius auxilii], Interzessionsrecht [Recht zum Dazwischentreten, ein Einspruch gegen Entscheidungen von Magistraten, der diese außer Kraft setzt), Unantastbarkeit/Unverletzlichkeit [sacrosanctitas], Befugnis, Gesetze zu beantragen und Anklage zu erheben; Versammlung der Plebs [concilium plebis], die in Abstimmungen etwas beschließt)

Albrecht  18.11.2012, 23:58
  • Verbindlichkeit von Beschlüssen der Versammlung der Plebs für das römische Gesamtvolk: Durch die Lex Hortensia 287 v. Chr. wurden Beschlüsse der Plebs (plebiscita) als für das römische Gesamtvolk (populus) verbindlich erklärt (Livius periocha 11, Laelius Felix bei Gellius 15, 27, 4, Plinius, Naturalis historia 16, 37; Gaius, Institutiones 1, 39).

  • Bildung einer neuen politischen Elite/Führungsschicht, der Nobilität, aus Patriziern und reichen, einflußreichen Plebejern: Nobilität (lateinisch nobilitas) bedeutet übersetzt Bekanntheit, Berühmtheit, Vornehmheit, Vorzüglichkeit. Die Nobilität war eine besondere Art von Aristokratie und gründete im Ausüben hoher politischer Ämter aufgrund einer Wahl. Die Zugehörigkeit war nicht strikt erblich, auch wenn sich in der Praxis Reichtum und Beziehungen vornehmer Familien weitgehend durchsetzten. In der Zeit der Republik war die Nobilität auch Gruppe mit gesetzlichen Vorrechten. Als Nobilis (Plural: Nobiles; substantiviertes Adjektiv; nobilis = kenntlich, bekannt, berühmt; vornehm, edel; vorzüglich) galt, wer Vorfahren hatte, die Konsul (consul) gewesen waren. Ganz genau formalisiert war die Verwendung der Bezeichnung nicht daraufhin, welcher Vorfahr genau welches höchste Amt erreicht hatte.

In Büchern zur römischen Geschichte gibt es Hinweise, z. B.:

Jochen Bleicken, Geschichte der römischen Republik. 6. Auflage. München : Oldenbourg, 2004 (Oldenbourg-Grundriss der Geschichte ; Band 2), S. 20 – 28

Klaus Bringmann, Geschichte der römischen Republik : von den Anfängen bis Augustus. 2., durchgesehen Auflage. München : Beck, 2010 (Beck's historische Bibliothek), S. 61 – 72

S. 72: „Die Entstehung der Nobilität (nobilitas, d. h. soviel wie ‹Vornehmheit›) war mit dem Aufstieg einer plebejischen Elite in das höchste Amt des Staates verknüpft. Sie war, obwohl der geschlossene Kreis der patrizischen Geschlechter zu ihr gehörte, im Gegensatz zu diesem kein reiner Geburtsadel, sondern eine Aristokratie, die prinzipiell offen war für die Aufnahme von Aufsteigern (homines novi, d. h. ‹neue Leute›). Wer es durch Volkswahl bis zum Konsulat gebracht hatte, gehörte für seine Person ebenso wie seine Nachkommen zur Nobilität und damit zum eigentlichen Führungszirkel der römischen Republik. In einem strengen Sinne wurden nur die Familien zur Nobilität gerechnet, die unter ihren Vorfahren auf einen oder mehrere Konsuln verweisen konnten. Nicht altadliger Herkunft, sondern die in den Ämtern erbrachten Leistungen, vor allem die militärischen, waren die Legitimation der neuen, aus Patriziern und Plebejern bestehenden Aristokratie. Und es waren diese Leistungen, die eigenen und die der Vorfahren, die den Anspruch auf Berücksichtigung bei den Volkswahlen begründeten. Die hohen Staatsämter galten als Prämie der Tüchtigkeit und des Verdienstes, und nicht zufällig wurden sie als ‹Ehren› (honores) bezeichnet. Wie in allen aristokratischen Gesellschaften antwortete dem ‹Verdienst› und der ‹Wohltat› (beneficium) die Ehre, in Rom vor allem in Gestalt der vom Volk vergebenen hohen Staatsämter. Es war in den Verhältnissen der Zeit begründet, daß die Leistungen im Krieg die höchste Anerkennung genossen.“

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