Hilfe um eine katze wegem Umzug?

1 Antwort

Was steht dem im Mietvertrag?
Generell ist es nicht Möglich die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung zu untersagen, vor allem wenn eh schon eine dabei ist bzw. Ein generelles Verbot der Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist nicht zulässig.
Vermieter können aber z.B. festlegen dass die Katzenhaltung einer Genehmigung bedarf oder wenn Individuelle Verträge ausgehandelt werden.
Wenn es also Klauseln für eine Genehmigung gibt, dann könnt ihr da nicht viel machen, aber wenn es dazu nichts gibt, dann kann man euch die Haltung nicht so einfach verbieten.
Da aber bereits eine Katze im Haus ist, müsste es entweder ganz oder gar nicht sein und bei zu vielen Katzen kann auch der Vermieter entsprechende Maßnahmen vordern, aber zu viele Katzen sind erst ab drei Aufwärts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Halte seid ü.20 Jahren Katzen