Hilfe, meine Eltern schlagen mich?

18 Antworten

Nun Anne, Du hast zwar viel von Deinen Bemühungen geschrieben, aber sind die auch erfolgreich? Also bist Du pünktlich zu Hause etc.?
Trotzdem: schlagen dürfen Dich Deine Eltern nicht, das ist schlicht verboten! Wenn Du nicht zur Polizei oder zum Jugendamt gehen möchtest (die Dir auch helfen würden), dann schalte jemandem ein, dem Du vertraust: eine Vertrauenslehrerin, eine Verwandte, die Großeltern oder oder

Wenn Du Dich all das nicht traust - ruf mal beim Sorgentelefon an - da bleibst Du erst einmal anonym und sie können Dir gute Tips geben

Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.

Gesetzliche Regelung

Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

Hintergründe

Gewalt in der Erziehung ist weit verbreitetIn Deutschland gehört Gewaltausübung bei der Erziehung immer noch zum Alltag. Sie lässt sich wegen des Dunkelfeldes nur schwer erfassen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz gehen davon aus, dass in Deutschland über 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen von ihren Eltern geohrfeigt und etwa 1,3 Millionen körperlich misshandelt werden - und davon 420.000 sogar häufig (vgl. ihr gemeinsames Informationsfaltblatt »Mehr RESPEKT vor Kindern«). Es liegen aber aus den letzten Jahren auch konkrete Erhebungen vor, die ein hohes Ausmaß an körperlicher Gewaltanwendung gegen Kinder aufzeigen. So gaben 81,5 Prozent der von Bussmann im Jahr 1992 in der BRD befragten 2.400 Jugendlichen an, geohrfeigt worden zu sein, 43,5% berichteten über deftige Ohrfeigen und 30,6 Prozent über eine sog. »Tracht Prügel«. In einer vom Kriminologischen Institut Niedersachsen in 4 deutschen Städten durchgeführten Befragung gaben 55,6 Prozent der Minderjährigen an, bis zu ihrem 12. Lebensjahr elterliche Gewalt erlitten zu haben (Pfeiffer u.a., 1998, S. 87).

Gewalt wird meist verharmlost Gewalt in der Erziehung wird meistens nicht nur von Eltern als rechtens angesehen, sondern durchweg auch von der Umwelt gebilligt. Zumindest werden immer noch »ein Klaps« und »eine Ohrfeige« (z.T. aber sogar auch die ominöse »berechtigte Tracht Prügel«) in weiten Kreisen der Bevölkerung (und zwar in allen Schichten !) als normales Erziehungsverhalten betrachtet und gerne mit abgegriffenen Redewendungen gerechtfertigt wie: »das hat noch keinem Kind geschadet« – z.T. noch bedenkenlos ergänzt um »bei mir war es genauso und aus mir ist ja auch etwas geworden«. Dabei wird (natürlich) verschwiegen, dass erwiesenermaßen auf »eine« Ohrfeige (oder Klaps) leicht zwei, drei, ja viele folgen und sehr schnell Schläge zum ganz selbstverständlichen Erziehungsmittel werden, wenn es darum geht, Kinder »zur Vernunft zu bringen« oder von unerwünschten Handlungen abzuhalten.

Körperliche Bestrafung ist unzulässig Die Ächtung jeglicher Körperstrafen war notwendig, um der Gewaltanwendung »schon von Kindheit an« jegliche Legitimation zu nehmen, denn sie stellen – unabhängig von ihrer Intensität – für Kinder stets eine Demütigung dar (ebenso: Gesetzesbegründung BT-Drucks. 14/1247, S. 8), die die Würde des Kindes verletzen.

Beispiele für unzulässige »körperliche Bestrafungen«: Jegliches Schlagen - und zwar nicht nur die ominöse »Tracht Prügel«, sondern auch »eine Ohrfeige« oder »ein Klaps« (in das Gesicht, auf Arm/Hand/Finger, Rücken, Gesäß), das Treten, aber auch heftiges Schütteln oder festes Drücken, Schubsen, Stoßen eines Kindes (meist beschönigend »hartes Zupacken« genannt), das »Ohr umdrehen«, an den Haaren ziehen, sowie das Anbinden oder Fesseln.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Ich hoffe das FÜR DIE RATGEBER HIER nun endlich einmal geklärt ist das Eltern in Bezug auf körperliche Züchtigung NULL Rechte haben!! Sellbst zu einem Klaps, oder auch nur „einem kräftigen schütteln“ dürfen sie sich nicht hinreißen lassen! Die entsprechenden §§ habe ich ja als Beleg angegeben.

Mit freundlichen Grüßen, vor allem an alle Kinder und Jugendlichen

Michael

Hi Anna,

leider ist es bei solch einer Situation schwierig einen Ausweg zu finden! Du musst allerdings keine Angst haben dich beim Jugendamt zu melden, das Jugendamt wird dich nicht sofort in ein Jugendheim/Pflegefamilie stecken sondern wird sich mit deinen Eltern in Verbindung setzen und deine Eltern helfen die Probleme zu bewältigen. Also informiere das Jugendamt und sie werden dir Helfen und nicht alles Schlimmer machen. Polizei ist aber der falsche Weg sie wird deine Eltern vorläufig Festnehmen und du wirst ins Jugendheim gesteckt! 

Du hast 2 Möglichkeiten: du lässt dich bsi du 18 bist und wegziehst (geh ich mal davon aus) schlagen oder du greifst mal durch und gehst enweder zur Polizei oder schlägst mal hart zurück, weil sowas muss sich echt keine gefallen lassen, wir sind schließlich alle Menschen! Wünsche dir das du das auf die Reihe bekommst.


turalo  22.05.2010, 20:31

Zurückschlagen - tolle Idee - ganz klasse :-(

Was sollte das denn bringen? NIchts, außer noch mehr Schlägen.

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Bobokings  22.05.2010, 20:32
@turalo

was soll sie denn machen, dann wissen die wenigstens mal wie das ist und sie soll einfach mal damit drohen das sie beim nächsten Schlag bei der Polizei is

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aggrofly  22.05.2010, 21:01
@Bobokings

wenn deine eletrn dich dan mal richtig fest zurückschlagen hast du geug geld um dir ne wohnung zu kaufen .

wie fest schlagen sie ?

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Deine Eltern haben überhaupt nicht das Recht, dich zu schlagen. Das hat mit Liebe aber sowas von gar nichts zu tun!

Hast du eine/n Lehrer/in oder eine/n Verwandte/n oder die Mutter einer Freundin an die du dich wenden kannst?

Du musst unbedingt mit jemandem darüber sprechen und dir helfen lassen. Stell dir vor, alle Kinder, die in die Pubertät kommen, würden geschlagen. Du brauchst die Schuld nicht bei dir zu suchen. Viel viel Glück!